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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von SkyFlya
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    Bezirksregierung Münster
    LPA für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie

    "Hinweis: Bei einer nach dem Abitur abgeschlossenen Rettungssanitäterausbildung werden weiterhin 26 Kalendertage (bei der Vorlage der Urkunde oder des Zeugnisses) angerechnet. Die weiterhin nachzuweisenden Krankenpflegepraktika müssen dementsprechend zwei weitere Zeiträume von je 34 und 30 Kalendertagen bzw. einen Zeitraum von 64 Kalendertagen umfassen."

    Da man bei einer staatlich anerkannten Ausbildung zum Rettungsassisten ja nun deutlich mehr Tage im Krankenhaus verbracht hat, müssen die doch auch mehr anerkennen oder?

    Hat da von euch schon jemand Erfahrungen/Informationen gesammelt?

    Gruß SkyFlya
    Das Gefühl von Gesundheit erwirbt man sich nur durch Krankheit.
    Georg Christoph Lichtenberg (1742 - 1799)



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  2. #2
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    Bin RA aus Niedersachsen und mir wurde das ganze Pflegepraktikum anerkannt(Physikum 2005).
    Wie die Sache in NRW aussieht, kann ich natürlich nicht sagen. Würde dir raten, dass direkt mit dem zuständigen Menschen im LPA zu klären, dann bist du auf der sicheren Seite ! Habe das so gemacht und nach einem netten persönlichem Gespräch war alles paletti... Der gute Mensch dort hat aber irgendwas von "alter" Regelung erzählt und das sich irgendwas ändert.

    Man soll ja eigentlich auf ner Station Pflegearbeiten übernehmen und das machen die meißten RA`s ja nicht(war zwei Monate in der Anästhesie und einen Monat halb Notaufnahme und halb Intensiv). Das KÖNNTE ein Problem sein, denk ich.
    Grüße



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  3. #3
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Genau. Du verbringst ja maximal eine kurze Zeit auf einer normalen Bettenstation (wir hatten in BI zumindest immer nur über 2 Wochen Praktikanten aus dem Rettungsdienst auf der unfallchirurgischen Station). Und die andere Zeit, die du so im Krankenhaus bist zählt eigentlich nicht fürs Studium.
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von SkyFlya
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    Ich habe gestern mal eine eMail mit meinem Anliegen an das LPA in Münster geschickt. Wenn ich was erfahren sollte, werde ich das hier an dieser Stelle posten. Ansonsten muss ich nächste Woche mal die "Service-Hotline" anrufen.

    Gruß SkyFlya
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  5. #5
    Fit but you know it! Avatar von Hossa
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    In der Vergangenheit wurde die Rettungsassistentenausbildung in NRW als vollwertiger Ersatz für das Pflegepraktikum anerkannt.



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