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Bezirksregierung Münster
LPA für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
"Hinweis: Bei einer nach dem Abitur abgeschlossenen Rettungssanitäterausbildung werden weiterhin 26 Kalendertage (bei der Vorlage der Urkunde oder des Zeugnisses) angerechnet. Die weiterhin nachzuweisenden Krankenpflegepraktika müssen dementsprechend zwei weitere Zeiträume von je 34 und 30 Kalendertagen bzw. einen Zeitraum von 64 Kalendertagen umfassen."
Da man bei einer staatlich anerkannten Ausbildung zum Rettungsassisten ja nun deutlich mehr Tage im Krankenhaus verbracht hat, müssen die doch auch mehr anerkennen oder?
Hat da von euch schon jemand Erfahrungen/Informationen gesammelt?
Gruß SkyFlya