Aber bitte: http://psydok.sulb.uni-saarland.de/v...11gesperrt.pdfZitat von RadiloG_E
Interessant wird es etwa ab Seite 34.
Die Korrelation zwischen Abiturnote und TMS beträgt demnach etwa 0,94 was einer sehr hohen Korrelation entspricht.
Aber bitte: http://psydok.sulb.uni-saarland.de/v...11gesperrt.pdfZitat von RadiloG_E
Interessant wird es etwa ab Seite 34.
Die Korrelation zwischen Abiturnote und TMS beträgt demnach etwa 0,94 was einer sehr hohen Korrelation entspricht.
In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*
Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
- Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!
Zitat von Adrenalino
wobei hier mit linke seite auch die "Linke seite" also die stelle an der username steht gemeint sein kann... kein plan
Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
In der Süddeutschen stand da dann noch was von wegen Pisa-Studie und bla ;)Ein aktuelles Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts in München (...) richtet sich gegen die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU), hat aber bundesweite Bedeutung, weil andere Hochschulen ähnlich verfahren.(...) Beim Vergleich der Bewerber seien (...) die großen Qualitätsunterschiede beim Abitur in den einzelnen Bundesländern nicht ausreichend berücksichtigt worden, so das Gericht. Es sei jedoch verfassungsrechtlich bedenklich, diese Abweichungen nicht zu berücksichtigen.(...)Hervorhebungen von mir. Quelle: http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...393127,00.htmlDie Richter sehen die Auswahlpraxis im Konflikt mit mehreren Vorgaben des Grundgesetzes: Artikel 3 schreibt den Grundsatz der Gleichbehandlung fest, Artikel 12 garantiert die freie Wahl des Ausbildungsplatzes. Solche Grundsätze würden verletzt, indem Studienplätze "ausschließlich nach dem Grad der Qualifikation vergeben werden", die die Abiturnote misst, dies aber "ohne weitere Unterscheidung danach, in welchem Bundesland das entsprechende Zeugnis erworben wurde". Aufgrund der mangelnden Vergleichbarkeit reiche eine "alleinige Vergabe nach der Durchschnittsnote" nicht aus, so das Urteil - mindestens ein zusätzliches Kriterium müsse ebenfalls zum Zug kommen.
Stand auch in der Süddeutschen, den Artikel konnt ich allerdings nicht mehr finden.
Da gehts aber ausschließlich um das AdH. Es ist ja im Urteil durch die Richter hervorgehoben worden, das das Auswahlverfahren der ZVS nach Note durch die Länderquote in Ordnung ist.
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Joar schon, ich wollte damit nur die Diskussion um die Vergleichbarkeit der Abinote etwas bereichern und allen die den Studienplatz knapp verfehlt haben, ein wenig Hoffnung machen. ;)
Auswahlgespräche, wir kommen!