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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    24.01.2006
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    Hamburg
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    1
    Hallo zusammen!
    Ich hab wohl eine sehr spezielle Frage: Ich möchte aus privaten Gründen das PJ zwischen dem ersten und zweiten Tertial gerne für eine Zeit lang unterbrechen(1 Semester). Ich weiß, daß das nur in Ausnahmefällen mit trifftiger Begründung geht, z.B. Schwangerschaft oder Krankheit. Aber hat jemand von Euch damit vielleicht Erfahrung gemacht? Welche Krankheitsgründe werden z.B. vom Landesprüfungsamt anerkannt? Gibt es noch andere Möglichkeiten oder Gründe, das PJ zu unterbrechen?
    Ich danke Euch ....Grüße Orangina



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  2. #2
    Premium Mitglied
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    Frankfurt am Main
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    PostPJ
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    131
    Ich glaube, daß auch familiäre Gründe vom Landesprüfungsamt anerkannt werden können.



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