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Thema: Kindergeld???

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
    Mitglied seit
    29.08.2003
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    Hauptstadt des Nebelreichs
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    Facharzt
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    Ich muss jetzt etwas weiter ausholen, damit klar wird wo mein "Problem" liegt. Ich bin jetzt 28 und meines bisherigen Wissens nach ist es so, das Kindergeld bis zum vollendeten 27. Lebensjahr + abgeleisteter Dienst gezahlt wird. Also wäre ich demnach nicht mehr anspruchsberechtigt. Kurz vor meinen 28. Geburtstag ist ein Schreiben der Familienkasse ins Haus geflattert. Inhalt:"wenn sie weiterhin Kindergeld beziehen wollen, müssen Sie die entsprechenden Unterlagen einschicken." Ich habe dann festgestellt, das die mein Geburtsdatum um ein Jahr falsch datiert hatten, sprich mich ein Jahr jünger gemacht haben. Ok, meine Mutter hat dann dort angerufen und auf den Fehler hingewiesen. Die Familienkasse hat dann gemeint wir sollen den Antrag trotzdem einschicken (mit korrigiertem Geburtsdatum). Soweit, so gut.Letzte Woche kam dann erneut ein Schreiben, das über den Antrag noch nicht abschließend entschieden werden konnte und ich noch weitere Unterlagen nachreichen soll. Die wollen jetzt Einkommensnachweise, Bafög-Bescheide und Studiennachweise für 2003 und 2004 haben. Mir ist jetzt nur nicht ganz klar wofür?! Wofür brauchen die für einen aktuellen Antrag (dem meiner Meinung nach sowieso nicht stattgegeben wird) Unterlagen von 03/04? Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. hat eine Ahnung was da läuft?

    Vielleicht ein gelangweilter Beamter? Ein Azubi, der mal üben will? Oder ist das Bestandteil der Bielefeld-Verschwörung?
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

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  2. #2
    Dienstgenervt Avatar von luckyscrub
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    ich würd sagen: kein gelangweilter Beamter, sondern deutsche Bürokratie.
    Habe bis zur Vollendung meines 27. LJ Halbweisenrente und Kindergeld erhalten und die Ämter wollten teilweise Bescheinigungen von vor 3 -5 Jahren haben. Die brauchen definitiv Arbeitsbeschaffungsmassnahmen....

    Übrigens, falls sie dir was zahlen, spar es lieber.....nicht, das es ihnen auffällt, daß sie doch einen Fehler begangen haben und das Geld zurückfordern. (dagegen kann man aber Einspruch einlegen )
    Gruß
    Lucky


    Der alte Arzt spricht Latein.
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  3. #3
    shakespeareslady
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    nur klappts leider nicht immer mit dem einspruch!



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  4. #4
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
    Mitglied seit
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    Ja, das ist leider richtig. Ich war ein "wenig" in Unkenntnis über die Bemessensgrenzen und hab seit Studienbeginn halt nebenher gejhobbt. Nach fast 3 Jahren Studium kam dann eine Anfrage der Familienkasse - lange Geschichte, an deren Ende ich leider das komplette Kindergeld zurückzuzahlen hatte. Das war wirklich ausgesprochen *autsch*.



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  5. #5
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
    Mitglied seit
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    Facharzt
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    Das war eigentlich immer eine Sache auf die ich geachtet habe. Also eine Rückforderung wird es eher nicht geben. Auf jeden Fall bin ich mal gespannt.
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