Guckt mal auf www.zvs.de ! Scheinbar gibt es leicht veränderte Bewerbungsmodalitäten. Man kann die AdH-Reihenfolge nach Bekanntgabe der Ergebnisse in Abiturbesten und Wartezeitquoten noch einmal verändern (oder ist das lediglich eine veränderte Bezeichnung für die herkömmliche Mehrfachzulassung?) und es gibt 2 (!) Nachrückverfahren.