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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Registrierter Benutzer Avatar von Rike86
    Mitglied seit
    30.12.2005
    Beiträge
    137
    Zitat Zitat von Spezzi
    Du kannst anscheinden zwar ändern, aber dafür gibt es wohl keine Mehrfachzulassungen mehr. Ist im Endeffekt egal, wobei es dann keinen Vorteil bei der Wohnungssuche gibt, da alle gleichzeitig Bescheid bekommen. Das mit dem 2. Nachrückverfahren finde ich sinnvoll....
    wieso gibts dann keine mehrfachzulassungen mehr? wo liest du das raus? im adh kann man doch trotzdem noch an mehreren unis zugelassen werden, oder? man kann halt nur noch mal die reihenfolge der ortspräferenzen ändern. aber warum ändert das was an der mehrfachzulassung?



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  2. #17
    neonröhrengebräunt Avatar von Xylamon
    Mitglied seit
    18.06.2005
    Ort
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    Semester:
    FA Anästhesie
    Beiträge
    2.661
    Ja, wie ich am Anfang schon festgestellt habe, die Formulierung ist irgendwie mehrdeutig. Entweder ist das die Mehrfachauswahl in grün oder es gibt keine Mehrfachauswahl und man hat nur noch eine Chance die Reihenfolge zu ändern BEVOR der erste AdH-Bescheid kommt.
    Aber jetzt erscheint mir zweiteres ziemlich unrealistisch und überzogen, ich vermute jetzt dass es sich hierbei einfach um die alte Mehrfachzulassung im neuen Gewand handelt...
    As we move on, as we progress...
    To increase the pressure, ease the stress...
    And what you hear is not a test...
    Oh YES



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