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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer Avatar von ricochet
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    Zitat Zitat von Poro
    aber vielleicht ist es so, dass man sich an einigen Unis erst nach dem 6.4. immatrikulieren muss, so dass sie vorher schon mal eine Info brauchen, ob man sich überhaupt immatrikulieren will oder nicht...
    genau so ist es. Nur bei den Unis, wo die Immatrikulationsfrist mit der Frist zu Annahme des Studienplatzes seitens der ZVS zusammenfällt muss/kann man diese Erklärung bei der Einschreibung mit dazugeben.
    Das wurde mir heute auch noch von der Studentenkanzlei Würzburg bestätigt.
    Frage mich nur, warum man das nicht so einleuchtend auf dem Zusagebescheid hat formulieren können...



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  2. #12
    Diamanten Mitglied Avatar von Poro
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    Super verwirrend hier, denn jeder 2. hier fragt sich das! Aber wird schon alles klappen.
    ...Medicina vinci fata non possunt...



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  3. #13
    Registrierter Benutzer Avatar von koshi
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    Auf dem Weg in in den Himmel einmal durch die Hölle
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    Danke erstmal an Poro für die Antwort. Na ja die bei der ZVS machen ja alle briefe gleich, nur, das halt ein anderer Studienort drin steht, da machen die sich nicht die arbeit, jeden Breif nochmal einzeln anzusehen. Na ja jetzt wissen wir ja zum Glück bescheid.



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