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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Franzi
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    Mich würde mal interessieren, welche "großen" Prüfungen die Zahnmediziner ablegen müssen?!
    Es gibt doch drei, oder ?(naturwissenschaftliche Prüfung, zahnärztliche Vorprüfung und Abschlußprüfung?)?
    Läuft das ab wie im Humanmedizinstudium, mit mc-Fragen und so? Also gibts da auch gelbe und schwarze Reihen (hab ich nämlich noch nie für Zahnis gesehen).
    Und muß man praktische Prüfungen an Patienten ablegen?

    Fragen über Fragen....

    Liebe Grüße, Franzi



  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Knockout_Mouse
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    Hi Franzi,

    Ja, das stimmt soweit mit den "großen" Prüfungen... Die naturwissenschaftliche Vorprüfung ist deshalb ausgegliedert, weil zum Physikum eine praktische, einwöchige Zahnersatzprüfung gehört. Im Stex gibt es am Patienten eine Zahnerhaltungsprüfung (eine Woche) und eine Zahnersatzprüfung (zwei Wochen) sowie eine Röntgenprüfung.
    Alle Staatsprüfungen sind zu 98% mündlich mit Aussnahme von "Kleinvieh" wie Rezeptieren in der Pharmaprüfung und Erstellung eines Krankenblattes mit anschliessender Epikrise. Definitiv kein MC und daher keine Schwarze/Gelbe Reihe.

    Gruß,

    MOUSE
    Es ist schon ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder ob man nur etwas geworden ist.



  3. #3
    Franzi
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    Aah, ok!
    Vielen lieben Dank für Deine Antwort!



  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von jabba666
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    zu der antwort von knockout:man muss während der klinischen semester immer wieder klausuren und KGs abliefern.Im Examen sind es sogar drei KGs,es bleiben einem etwa 4 stunden zur erstellung.....ist auch nicht ohne



  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von Knockout_Mouse
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    Zitat Zitat von jabba666
    zu der antwort von knockout:man muss während der klinischen semester immer wieder klausuren und KGs abliefern.
    In welchem Zusammenhang steht das mit den "großen" (Staats-)Prüfungen?

    Zitat Zitat von jabba666
    Im Examen sind es sogar drei KGs,es bleiben einem etwa 4 stunden zur erstellung.....ist auch nicht ohne
    Also wenn wir schon haarspalten, dann richtig! Laut §47 Abs.1 AppOZä sind es zwei KGs an zwei aufeinander folgenden Tagen und von einer Stundenfrist spricht dort niemand. Aber auf die Info können wir uns ein Ei braten, die ursprüngliche Posterin hatte - glaube ich - anderes im Sinn...


    *geht erstmal Erbsen zählen*

    MOUSE
    Es ist schon ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder ob man nur etwas geworden ist.



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