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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Habe gehört, dass man während des Auslandsaufenthaltes nicht einfach weiter sein Bafög bekommt, und Auslandsbafög sei nicht drinne, da man dieses erst ab einem Zeitraum ab 6 Monaten bekommt.
    Ich wollte 2 Monat in die Karibik und 2 Monate nach Kanada.
    Jetzt weiss ich einfach keinen Rat mehr....Wisst ihr was?



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  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Interessiert es, besser: Muss es das Bafög-Amt interessieren, wo Du Dein PJ machst??? Du bist ja weiterhin an Deiner Uni eingeschrieben, von daher dürften sich doch keine Probleme ergeben, oder? Kenne zumindest viele, die das genau so gemacht haben



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  3. #3
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    echt? Ich dachte mir, dass die das bestimmt sehen, wenn ich dann später zum Hammerexamen zugelassen werde. Andernfalls wenn ich nicht bestehe wollen die doch bestimmt alle scheine plus die PJ Bescheinungungen sehen, oder? Zumindest nach dem Nichtbestandenen Physikum musste ich eine Bescheinigung abgeben im Rahmen des Formblatt 4, wo mir ein Studentensekretariat alle belegten Kurse aufgeschrieben hatte.
    Hat jmd schon Erfahrungen damit?
    Gabs da echt keine Probleme bis jetzt?



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  4. #4
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    Hi Özi!

    Ich habe leider auch keine Ahnung, ob die Studentenwerke die Auslandsaufenthalte z. B. am Ende des Studiums durch PJ-Bescheinigungen o.ä. "mitbekommen".

    Ich werde nächstes Jahr mein letztes Tertial in Südafrika machen. Da ich selnbst BAFöG-Empfänger bin und es mir sonst nicht leisten könnte, kann ich Dir zumindest dahingehend Auskunft/Tipps geben:

    Wenn Du ins Ausland gehst, bist Du, wie auch sonst, verpflichtet, dem zuständigen BAFöG-Amt dies mitzuteilen (ähnlich Wohnortwechsel oder so). Sowie Du zum PJ ins Ausland gehst, bleibst Du zwar an der Heimat-Uni immatrikuliert, aber setzt dieses Studium dort nicht fort. Dies ist, wenn auch nicht direkt, einem Urlaubssemester vergleichbar, währenddessen Du auch kein BAFöG bekommst.
    Nun hast Du die Möglichkeit, Auslands-BAFöG zu beantragen. Dieses ist vom evtl. Bezug von Inlands-BAFöG völlig (!) unabhängig! Wenn Du aus dem Ausland wiederkommst, mußt Du sogar einen kompletten Neuantrag für's Inlands-BAFöG stellen... Aber(!): es hat einige Vorteile:

    1. Auslands-BAFöG wird als Zuschuß gewährt. Du mußt das in dieser Zeit erhaltene Geld nicht zurückzahlen.

    2. Du erhälst einen kleinen Aufschlag auf den (Inlands-)Höchstsatz (außerhalb der EU), der ist von Land zu Land unterschiedlich und beträgt z. B. in Südafrika z. Zt. 60,- €.

    3. Du bekommst die günstigste Reiseverbindung "bezahlt" und zwar umgelegt auf den monatlichen Zahlbetrag.

    4. Du bekommst evtl. zu entrichtende Studiengebühren bis zu einem Betrag von jährlich 4.600,- € zurück.

    5. ggf. Zuschuß für Reisekrankenversicherung

    Das ist doch soweit toll, oder!? Allerdings gilt dies natürlich nur, wenn Du die Antrags- bzw. Förderungsvoraussetzungen überhaupt erfüllst. Zu den wichtigsten Bedingungen in diesem Zusammenhang gehört die Mindestaufenthaltsdauer, und da liegt der Haken:

    Ein PJ-Aufenthalt wird vom Status her als Auslands-Studium und nicht als Auslands-Praktikum behandelt. Daher, wie Du bereits richtig sagst, der Mindestaufenthalt von 6 Monaten (anstelle von 3 Mon. bei Praktikum). Ich habe mir sagen lassen, daß die meisten Anträge auf Auslands-BAFöG an dieser Grundvoraussetzung scheitern.

    Du mußt also entweder per Tertial-Splitting (falls an Deiner Heimat-Uni bzw. im Heimbundesland möglich) 1 1/2 Tertiale oder "nur" das letzte im Ausland machen...

    Deine grundsätzliche Förderungsmöglichkeit kannst Du durch einen Antrag auf Vorabentscheid prüfen lassen. Die nötigen Unterlagen kriegst Du auf der Seite des zustädnigen Amtes. Welches BAFöG-Amt für welches Land der Erde zuständig ist, erfährst Du auf der BAFöG des BMBF bzw. direkt hier:

    http://www.bafoeg.bmbf.de/1837.php

    Für weitere Fragen stehe ich gerne zu Verfügung!

    Gruß

    Christian



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  5. #5
    Gold Mitglied Avatar von el_corazón
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    Zitat Zitat von KingK
    Zu den wichtigsten Bedingungen in diesem Zusammenhang gehört die Mindestaufenthaltsdauer, und da liegt der Haken:

    Ein PJ-Aufenthalt wird vom Status her als Auslands-Studium und nicht als Auslands-Praktikum behandelt. Daher, wie Du bereits richtig sagst, der Mindestaufenthalt von 6 Monaten (anstelle von 3 Mon. bei Praktikum). Ich habe mir sagen lassen, daß die meisten Anträge auf Auslands-BAFöG an dieser Grundvoraussetzung scheitern.
    Bekomme evtl. 6-8 Monate Auslands-PJ in einem Land zusammen, hab aber folgendes Problem:

    Auslandsstudium statt Auslandspraktikum setzt ja voraus, dass man an der ausländischen Uni immatrikuliert ist.? Wenn ich mich noch richtig erinnere, fordert das Bafögamt fürs Auslandsstudium einen Beleg, dass man an der dortigen Uni eingeschrieben ist (hab grad leider meine Unterlagen nicht da, sonst könnte ich nachschauen). Wie soll das aber gehen, wenn man während des PJ's weiterhin in D eingeschrieben ist und mich die ausländische Uni wohl kaum für ein PJ-Tertial einschreiben lässt.?

    Hat hier jemand diesbezüglich schon mal Erfahrungen gemacht?



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