Folgenden Artikel fand ich beim WDR:
Auch Praktikanten kriegen Geld
Allein der Umstand, daß jemand als Praktikant in einer Firma arbeitet, bedeutet noch lange nicht, daß er seine Tätigkeiten unentgeltlich erbringen muß. Vielmehr haben auch Praktikanten, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen wurde, einen Anspruch auf angemessene Vergütung.
Die Klägerin hatte von ihrem Arbeitgeber eine Entlohnung für eine mehrmonatige Tätigkeit eingefordert, war jedoch mit ihrem Vorhaben vor dem Gießener Arbeitsgericht (6 Ca 117/99) zunächst gescheitert. Vor dem Frankfurter Landesarbeitsgericht hatte sie in der Berufungsinstanz jedoch schließlich Erfolg. Die Richter argumentierten: Das Berufsbildungsgesetz gelte mit Einschränkungen auch für Personen, die eingestellt würden, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, ohne daß es sich dabei um eine Berufsausbildung oder um einen Bestandteil eines Studiums handele. Dementsprechend finde auch § 10 Abs. 1 BbiG Anwendung, wonach eine angemessene Vergütung zu gewähren sei, die sich nach dem Lebensalter der jeweiligen Person richte und jährlich ansteige.
© 2002 WDR Köln
24.6.2002
Sollten wir das mal für unser PJ durchsetzen ??? Schön wärs doch !!!
Gruß
Jens