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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo, eine ganz allgemeine Frage, bis wann könnte man sich theoretisch noch vom Physikum wieder abmelden, obwohl man angemeldet ist, also einen Rückzug machen?

    mfg



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  2. #2
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Hi!
    Also uns wurde gesagt, dass man so lange einfach zurücktreten kann, bis die offizielle Ladung da ist. Das wäre bei uns Anfang August. Wenn die da ist kann man nur noch wegen zwingender Gründe zurücktreten.

    LG



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  3. #3
    Medi Avatar von DocCoxen
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    zwingende Gründe wie was zum Beispiel?
    "Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden"
    (Sokrates)



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  4. #4
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    Ohne Konsequenzen und ohne die Notwendigkeit einer rechtlichen Begründung kannst du dich bis zum Ablauf der Nachreichefrist (bei uns der 21.Juli) wieder abmelden. Danach bist du ja höchstwahrscheinlich zugelassen und ab dann wird's schwierig mit dem Rücktritt...hab auch irgendwo gelesen, dass man sich dann juristisch beraten lassen sollte...

    Lg, Leni



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  5. #5
    Restringierter Benutzer Avatar von el Scorcho
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    "Ich danke der Academy....."
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    Hab auch gehört, dass man bis zum Ende der Nachreichfrist problemlos zurücktreten kann (in NRW wäre das bis morgen.). Danach muss es wohl Amtsärztlich bescheinigt werden, warum man nicht teilnimmt.



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