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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #391
    Registrierter Benutzer
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    Hey, habe folgende Frage: könnte man Zahlen von Untersuchungen, bsp. von EEGs, Lumbalpunktionen, EMG etc. auch im Rahmen einer Hospitation oder eben extern absolvieren (also nicht an der Klinik der Hauptanstellung oder im Ausland)? Habe dies immer wieder gelesen und nichts konkretes aber auf der Seite der Ärztekammer gefunden



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  2. #392
    ehemals JenRic
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    Naja. Du musst im Logbuch ja deine Weiterbildungsstätte angeben, an der der Weiterbildungsbefugte dir die Zahlen ja auch abzeichnet. Sowie die Ausstellung des Weiterbildungszeugnisses. Du musst also in irgendeiner Form an der Weiterbildungsstätte beschäftigt sein.



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  3. #393
    Registrierter Benutzer
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    Einfach so ist das schwierig, in der Anästhesie aber ist eine Rotation Standard, da nicht alle Häuser Kinder, Gehirne oder Herzen operieren



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  4. #394
    Registrierter Benutzer
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    Danke für die Antworten...Hatte es mir irgendwie leichter vorgestellt, oder hat jemand Erfahrung mit externen Zahlen? Habe wirklich gehört, dass Leute zum Bsp. 1 Monat irgendwo hospitieren und sich das bescheinigen lassen...Wahrscheinlich ist das eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Chef?



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  5. #395
    Platin Mitglied
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    Ich habe für meine intrakraniellen Eingriffe in einer anderen Klinik hospitiert und gerade noch einmal geguckt, was auf der Bescheinigung der Hospitationsklinik steht: "Frau Kartoffelbrei war im Zeitraum xxx in meiner Klinik als Ärztin in Weiterbildung tätig und hat währenddessen die Narkosen bei ihren Kopfeingriffen durchgeführt." Das wurde von der Ärztekammer Niedersachsen so akzeptiert, ohne dass ich irgendwo anders die Zahlen dokumentiert habe. Ich musste auch keinen Arbeitsvertrag o.ä. vorlegen.



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