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  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    30.06.2002
    Ort
    Köln
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    5. Klinisches
    Beiträge
    27
    Hallo an alle!
    Ich brauche eure Hilfe. Ich verstehe nicht ganz was denn jetzt eigentlich die genauen Bestimmungen von diesem Beschissenen NRW LPA sind bezüglich Dokumentation des AuslandsPJ.
    Ich bin dabei mir Famulaturen in Kanada und Amerika zu organisieren. Die Unis da sind ja alle anerkannt. Meine Frage ist, braucht man auch von diesen Unis die Bescheinigung"gleiche rechte und Pflichten blablabla" mit der Unterschrift des Dekans?
    welcher Dekan eigentlich? Der von der Medical school? Oder der ganzen Uni! Würde die Unterschrift von "Koebke" in Köln (dean of student affairs" im übertragenen Sinne reichen? Oder brauche ich die von "Lehmkuhl" (dean of medical school) ? M´ß der Unterschreiber ein Universitätsprof sein?
    Ich würde wirklich gern sehr genaue und sichere Antworten bekommen, da ich das ja auch den Professoren erklären muß, die sich für mich einsetzen! Danke für eure Hilfe
    Yael (rauft sich die Haare)
    Geändert von roiderman (18.07.2002 um 22:10 Uhr)



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