Hey,
ich hab da nochma ne Frage. Die unten aufgeführten "Zahlen" versteh ich nicht. Zu sehen sind die Verteilungsgrenzen nach Wartezeitquote.
Bsp:
Berlin-Charité --- 1 --- 4 --- (2,9)
Frankfurt ------- N15 - 5 --- (3,4)
Das bedeutet doch, dass man bei Berlin (Ortspräferenz 1) und Sozialkriterium 4 einen NC von 2,9 gebraucht hätte, um mit 8 Wartesemestern zugelassen zu werden, oder?
Und in FFM bei Soz.kriterium 5 "nur" einen Schnitt von 3,4 ... dann hätte es doch mit meinen 2,7 langen müssen, zumal ich Soz.kriterium 4 habe.
Oder kann mir das mal bitte jemand erklären. Donge.
--> http://www.zvs.de/NC/WS2006/001/WZ/WZ_V_Medizin.htm