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  1. #1
    Gesundheits-u.Krankenpfl. Avatar von M.Baker?!
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    Hallo Leuts! Erstmal Gückwunsch an alle, die es geschafft haben....! Ich gehöre leider nicht dazu
    Kann mir trotzdem vielleicht irgendjemand den Unterschied zwischen der "Wartezeitquote: Auswahlgrenze zum WS (...)" und der "Entscheidung über Studienortwünsche in der Wartezeitquote" erklären? Im Fach Medizin sind es 8 WS bei der Note 2,5. Klickt man auf der ZVS Homepage dann weiter auf "Medizin", werden die einzelnen Städte angezeigt... Wobei dann z.B. da steht: Freiburg Ortspräferenz (1) , bei der Note 3,1....

    Bin total verwirrt, gerade weil ich mit der DN 3,1 unbedingt nach Freiburg wollte, 8WS habe und Freiburg an erster Stelle genannt habe.

    I need your help, please!!!!
    Geändert von M.Baker?! (12.08.2006 um 15:49 Uhr)



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  2. #2
    fuck all
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    Gibt ja auch noch die mit 10WS und 3,1...



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  3. #3
    Gesundheits-u.Krankenpfl. Avatar von M.Baker?!
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    WAS?! Und jetzt? Das heißt egal wie viele WS du hast, interessiert hier keinen, wenn du nicht die passende Note hast?! Aber hast du das auf der ZVS Homepage verstanden, was die Aufteilung bei den Städten bedeutet?!



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  4. #4
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    Also, zugelassen wurde man über die Wartezeitquote nur, wenn man 8 Wartesemester oder mehr hat und einen Abischnitt von 2,5 oder besser.
    Darunter fällst du mit 3,1 aber ja nicht. Deswegen hast du leider keine Zulassung bekommen.

    Die Leute die aber 9, 10 oder sogar noch mehr Wartesemester haben wurden mit egal welchem Abischnitt zugelassen, da der Notendurchschnitt ja nur ein nachrangiges Kriterium ist, wenn z.B. wie dieses Jahr nicht alle mit 8 Wartesemestern zugelassen werden konnten.

    In Freiburg wurde also jemand der DN 3,1 hatte zugelassen, konnte dann aber mehr als 8 Wartesemester vorweisen...



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  5. #5
    Gesundheits-u.Krankenpfl. Avatar von M.Baker?!
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    DAnke Sisley!!!!



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