Guten Tag,
ich war heute bei meiner Musterung und wurde als tauglich (T2) eingestuft. Da ich nicht vorhabe zum Bund zu gehen und somit als Kriegsdienstverweigerer gelte, muss ich aufgrund meiner Tauglichkeit den Ersatz- bzw. den Zivildienst leisten. Leider hab ich irgendwie noch nicht den Durchblick, was das Regelement betrifft. Ich habe also mehrere Fragen, die zu klären sind und da mein Zivi-Berater nicht erreichbar ist, hoffe ich, dass sich einige von euch mit meiner Situation auskennen und mir somit Ratschläge geben können. Die Suchfunktion konnte auf meine teilweise spezifischen Fragen nichts ausspucken.
Ich werde mein Abitur 2007 machen, Abiturzeugnis gibts bei mir am 28.06.07 (Niedersachsen). Bis einschließlich 30.06.2007 bin ich vom Zivi (atm noch Wehrdienst, da ich bis jetzt kein Verweigerungsschreiben abschickt habe) zurückgestellt.
Ehrlich gesagt wollte ich mich für das WS 2007 bewerben und möglichst auch noch anfangen. Da nun der Zivi "dazwischen" gerutscht ist, bin ich ein wenig verwirrt.
Angenommen ich bewerbe mich für das Medizinstudium über die heißgeliebte ZVS und werde angenommen (ob nun AdH o.ä. -völlig egal), wie siehts dann mit meinem Zivi aus? Kann ich den zurückstellen mit der Begründung, dass ich im WS 07 mit HM anfangen will?
Es ist nicht so, dass ich gegen den Zivi an sich etwas habe, ich bin gerne bereit die 9 Monate mit Freude durchzuziehen. Es geht mir nur darum, dass ich möglichst schnell anfange zu studieren, zumal das Medizinstudium auch relativ lange dauert.
So das waren einige der Fragen, ich habe noch weitere aber die stelle ich, wenn mir geholfen wird und wie die Situation sich entwickelt.
Hoffe ihr könnt mir helfen, gerade jetzt in der Zeit wo einige Bescheide etc. kommen und in den letzten Tagen/Wochen nichts anderes hier am Start war.
MfG
Firezz