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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Guten Tag,
    ich war heute bei meiner Musterung und wurde als tauglich (T2) eingestuft. Da ich nicht vorhabe zum Bund zu gehen und somit als Kriegsdienstverweigerer gelte, muss ich aufgrund meiner Tauglichkeit den Ersatz- bzw. den Zivildienst leisten. Leider hab ich irgendwie noch nicht den Durchblick, was das Regelement betrifft. Ich habe also mehrere Fragen, die zu klären sind und da mein Zivi-Berater nicht erreichbar ist, hoffe ich, dass sich einige von euch mit meiner Situation auskennen und mir somit Ratschläge geben können. Die Suchfunktion konnte auf meine teilweise spezifischen Fragen nichts ausspucken.
    Ich werde mein Abitur 2007 machen, Abiturzeugnis gibts bei mir am 28.06.07 (Niedersachsen). Bis einschließlich 30.06.2007 bin ich vom Zivi (atm noch Wehrdienst, da ich bis jetzt kein Verweigerungsschreiben abschickt habe) zurückgestellt.
    Ehrlich gesagt wollte ich mich für das WS 2007 bewerben und möglichst auch noch anfangen. Da nun der Zivi "dazwischen" gerutscht ist, bin ich ein wenig verwirrt.
    Angenommen ich bewerbe mich für das Medizinstudium über die heißgeliebte ZVS und werde angenommen (ob nun AdH o.ä. -völlig egal), wie siehts dann mit meinem Zivi aus? Kann ich den zurückstellen mit der Begründung, dass ich im WS 07 mit HM anfangen will?
    Es ist nicht so, dass ich gegen den Zivi an sich etwas habe, ich bin gerne bereit die 9 Monate mit Freude durchzuziehen. Es geht mir nur darum, dass ich möglichst schnell anfange zu studieren, zumal das Medizinstudium auch relativ lange dauert.
    So das waren einige der Fragen, ich habe noch weitere aber die stelle ich, wenn mir geholfen wird und wie die Situation sich entwickelt.

    Hoffe ihr könnt mir helfen, gerade jetzt in der Zeit wo einige Bescheide etc. kommen und in den letzten Tagen/Wochen nichts anderes hier am Start war.

    MfG
    Firezz



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  2. #2
    undereducated Avatar von Michael72
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    Soweit ich weiss, muss man schon eine Weile studiert haben (3 Jahre?), um vor Wehr-/Zivildienst geschützt zu sein. Du behälst aber den Dir zugeteilten Platz und kannst direkt im Anschluss an den Zivi studieren.
    - while (!asleep()) sheep++; -



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  3. #3
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    Hi,
    danke für die rasche Antwort .
    Bist du dir da sicher? Ich meine, dass man den Zivi bei Studiumplatzvorweis "verschieben" kann oder ist das totaler Humbug?
    Ich meine das so:
    Nach Abi bewerben bei der ZVS, Studiumplatzerhalt, Zivi "verschieben" und darauf plädieren, dass man nach dem Studium bereit ist für den Zivi?


    Die andere Sache:
    Ich würde also den Studiumplatz von 07 behalten (wenn ich einen kriege), den Zivi mache und somit erst nen Jahr später anfange?

    Greetz
    Firezz



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  4. #4
    Platin Mitglied Avatar von MarkusM
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    Zitat Zitat von FirezzAbi07
    Nach Abi bewerben bei der ZVS, Studiumplatzerhalt, Zivi "verschieben" und darauf plädieren, dass man nach dem Studium bereit ist für den Zivi?


    Die andere Sache:
    Ich würde also den Studiumplatz von 07 behalten (wenn ich einen kriege), den Zivi mache und somit erst nen Jahr später anfange?

    Greetz
    Firezz
    Letzeres ist richtig. Und mal ehrlich. Würdest Du als approbierter Arzt für nen Zivi-Lohn (ähm sorry... "Aufwandsentschädigung") arbeiten?

    Ich stell mir das gerade lustig vor. "Das ist unser neuer Zivi. Dr. soundso".
    What's success? Being able to wake up in the morning with a big smile and look forward to every day. (Mark Cuban)



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  5. #5
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    Zitat Zitat von MarkusM
    Letzeres ist richtig. Und mal ehrlich. Würdest Du als approbierter Arzt für nen Zivi-Lohn (ähm sorry... "Aufwandsentschädigung") arbeiten?

    Ich stell mir das gerade lustig vor. "Das ist unser neuer Zivi. Dr. soundso".
    Naja, angenommen ich könnte den Zivi verschieben, weil ich halt den Studiumplatz nachweisen kann zum WS 07. Während der 6 Jahre Med-Studium kann viel passieren. Ich meine damit z.B. Heiraten somit wäre ich vom Zivi befreit, verstehst du?



    lg firezz



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