Bis zur Zustellung des Zulassungsbescheides ist ein Rücktritt auch ohne Grundangabe problemlos möglich. In der Regel reich ein informeller Brief oder noch besser ein Anruf beim zuständigen LPA. Nach Zustellung ist ein Rücktritt mit Begründung auch immer noch möglich, aber etwas umständlicher.
Ein evtl. Rücktritt vor Teilnahme an der schriftlichen Prüfung wird auch nicht als Fehlversuch gewertet. Zu überlegen ist höchsten nur, ob Du damit nicht in die Regelung zum Hammerexamen reinrutschts.
Gruß Blanko