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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi Leute,
    hab voll das Problem.Da ich mit einigen Wartesemestern gerechnet habe,habe ich mich beim Deutschen Roten Kreuz beworben um ne Stelle als RA. Die Stelle hab ich bekommen zum Oktober.Nun habe ich es mir doch anders überlegt,aber der Vertrag is unterschrieben!!! Im Vertrag steht u.a.,dass wenn man den Vertrag unterschreibt und die Ausbildung nicht antritt man die ersten drei Monate Schulgeld zahlen muss,sprich 900€!!! Fällt euch irgendein Grund oder eine Ausrede ein,mit der ich die 900 nicht zahlen muss?
    Lg an alle!!



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  2. #2
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    Ich hatte mal nen sehr ähnliches Problem mit dem Unterschied, dass es sich nicht ums Rote Kreuz sondern um den ASB handelte. Wie auch immer, ich hatte den Vetrag ebenfalls unterschrieben und dann wieder erwarten doch nen Studienplatz bekommen. Laut Vertrag hätte ich die kompletten Gebühren zahlen müssen (2000 Euro). Hab dann einfach angerufen und meine Situation erklärt und sie meinten, wenn sie Ersatz fänden, müsste ich nicht zahlen und so kams dann auch.

    Also: einfach anrufen, nett sein und höflich fragen, was sich machen lässt.



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  3. #3
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    hi...

    ...versteh das Problem nicht ganz...

    ...man hat doch immer ne Probezeit von 3 Minaten oder sogar länger....in dieser Zeit kann von BEIDEN Seiten aus der Vertrag fristlos gekündigt werden, und das ohne Angabe von Gründen...

    Gruß Funky
    besser spät als nie



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Das hätte man vl gerne so. In meinem Vertrag hieß es, dass man ihn nur bis, hm... ein Monat (?) vor Lehrgangsbeginn kostenfrei kündigen könne. Ob das rechtlich in Ordnung ist, kann ich natürlich nicht beurteilen... *g*



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  5. #5
    Physiotherapeut Avatar von Arman
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    Zitat Zitat von Funky24
    hi...

    ...versteh das Problem nicht ganz...

    ...man hat doch immer ne Probezeit von 3 Minaten oder sogar länger....in dieser Zeit kann von BEIDEN Seiten aus der Vertrag fristlos gekündigt werden, und das ohne Angabe von Gründen...

    Gruß Funky
    das ist bei Arbeitsverträgen so. Nicht bei Ausbildungsverträgen.



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