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Thema: Frage zum AdH

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    zahni
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    Hab mal eine Frage zum AdH:
    Es besteht ja zwischen dem 10.-20. nochmal die Möglichkeit die OP´s zu ändern. Hätte ich irgendwelche Nachteile wenn ich dann z.B die Uni von OP3 auf OP1 setzen würde, z.B weil schon irgendwelche Vorauswahlen der Unis stattgefunden haben, oder wird die "neue" Uni auf OP1 dann auch als Erstwunsch behandelt, also so, als wenn sie schon von Anfang an erster Stelle gestanden hätte?? Hoffe könnt irgendwie verstehen was ich meine, bzw fragen wollte ne Antwort wäre echt super, weil ich weiß echt nicht, was ich machen soll..



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  2. #2
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    Hilft dir das hier nicht weiter?

    http://www.zvs.de/AntOn/BoB/Aendern_Ortsreihenfolge.htm



    Denke das hier, trifft dein Problem:

    Da inzwischen rund 40 Prozent der Fakultäten Vorauswahlkriterien anwenden, ergeben sich für viele Bewerber besondere Probleme:
    Legt beispielsweise die Hochschule A fest, nur Bewerber ins Auswahlverfahren zu nehmen, die sie an erster Stelle nennen, so sind Bewerber, die diese Universität zwar in der engeren Auswahl, aber nicht auf der Spitzenposition ihrer Wunschliste stehen haben, geradezu gezwungen, die Hochschule A auf Platz eins zu setzen. Andernfalls würde man eine Chance vergeben.

    Eine Hochschule hingegen, die auf eine Vorauswahl verzichtet und alle Kandidaten ins Auswahlverfahren aufnimmt, kann ein Bewerber auch an nachrangiger Stelle nennen, obwohl sie eigentlich seine "wahre" Nummer 1 ist.




    und das:

    Beispiel: Die Vorauswahl hat ergeben, dass die Studienbewerberin Antje K. für den ersten, zweiten und fünften Studienort ihrer Ortswünsche am AdH beteiligt werden kann. Da sie die Hochschule "A" in der Reihenfolge ihrer Ortswünsche an die erste Stelle gesetzt hat, um für diese Hochschule überhaupt eine Zulassungschance zu haben, musste sie ihren eigentlichen Wunschort, die Hochschule "B", an die zweite Stelle setzen. Dies kann sie nun noch einmal ändern und die Studienorte jetzt in einer Rangfolge neu ordnen. Antje K. entscheidet sich nun für die Hochschule "B" an erster und die Hochschule "A" an zweiter Stelle. Die Hochschule "E" (ursprünglich an fünfter Stelle genannt) rückt dann auf die dritte Stelle vor.



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  3. #3
    zahni
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    doch, habs nur dummerweise erst jetzt bei der zvs entdeckt..trotzdem danke



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