teaser bild
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 10
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Le Monsiéur
    Mitglied seit
    18.06.2005
    Semester:
    9
    Beiträge
    454
    Hat ein Zweithörer (Student von anderer Uni) die gleichen Rechte wie ein Student (welcher bei der Uni eingeschrieben ist), wenn es darum geht z.B. als Externer in die medizinischen Kurse reinzukommen?

    Ich meine jetzt nicht im Verlgeich zu den Medizinstudenten.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
    Mitglied seit
    31.01.2006
    Beiträge
    2.798
    Schon mal in die Studienordnung geschaut?

    Da steht wahrscheinlich sowas wie
    "An den scheinpflichtigen Lehrveranstaltungen des Ersten Studienabschnittes kann nur teilnehmen, wer im Studiengang Medizin an der Universität xyz eingeschrieben ist und sich in einem der Fachsemester befindet, für das der Besuch der jeweiligen Lehrveranstaltung vorgesehen ist".

    Gruß,
    SuperSonic



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    Touristin Avatar von Jauheliha
    Mitglied seit
    13.04.2005
    Ort
    RE 1
    Beiträge
    4.240
    Das gilt aber doch nicht für jede Uni!
    In Bonn und Bochum z.B. kannst Du auch als Zweithörer extern was machen, aber nur dann wenn die "eigenen" Externen alle untergekommen sind.
    Aachen z.B. nimmt garkeine externen Zweithörer.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #4
    Le Monsiéur
    Mitglied seit
    18.06.2005
    Semester:
    9
    Beiträge
    454
    wie sieht das denn in düsseldorf aus? kann ma da als zweithörer oder als externer bei den zahnis mitmachen?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #5
    Le Monsiéur
    Mitglied seit
    18.06.2005
    Semester:
    9
    Beiträge
    454
    man darf ja als zweithörer sich nur bei ner uni eintragen wenn die uni an der man als ersthörer eingetragen ist nicht weiter als 100 km ist. geht es hier um luftlinie?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook