ich glaub ehrlich gesagt nicht dass das was wird, immerhin hat derjenige sich verschrieben und bescheid gesagt. Vielleicht wird das dann so gehandhabt??
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Hallo Leute, für alle, welche diesen Herbst 2006 durchs schriftliche Physikum gerasselt sind, habe ich einen großen Hoffnungsschimmer.
In Heidelberg, genauer in Plankstadt, wurden am 23. August (2. Prüfungstag) einem Prüfling nach Ablauf der regulären Prüfungszeit von 4 Stunden weitere 12 Minuten Zeit zum Übertragen seiner Antworten von dem Antwortheft in den Antwortbogen eingeräumt!
Für alle, denen die Zeit nicht gereicht hat bzw. die sagen, daß sie, hätten sie diese 12 Minuten mehr Zeit bekommen, ebenfalls bestimmt bestanden hätten, stehen die Chancen gut, dass das zuständige Landesprüfungsamt (gesamt Deutschland) sich damit befassen muss und dann entweder den Versuch als "nicht teilgenommen" werten müsste oder in sonstiger Weise den Status Quo wieder herstellt (Notenangleichung, Höherwertung ...).
Natürlich besteht auch für all jene die Möglichkeit Einspruch gegen Ihre Benotung einzulegen (zb. Kandidat hat eine 3 im schriflichen und gewisse Anzahl von Punkten fehlten ihm auf die 2, aber mit 12 Minuten mehr Zeit hätte er diese Fragen richtig übertragen bzw. hätte genauer nachdenken können; dann hätte er auch die 2 erreicht).
Was Ihr nun tun müsst, wenn es Euch betrifft!
1. Legt Widerspruch gegen den Bescheid vom Landesprüfungsamt ein in welchem steht dass ihr entweder nicht bestanden habt oder dass ihr eine bessere Note erreicht hättet.
Wichtig!
Ihr könnt nur gegen den schriftlichen Teil der Ersten Ärztlichen Prüfung (M1) Widerpruch einlegen und auch nur wenn ihr diesen Herbst (22., 23. August 2006) Physikum geschrieben habt.
Warscheinlich bestehen nur dann Erfolgsaussichten, wenn ihr angebt, dass ihr diese Zeit am 2. Tag (23. August) gebraucht hättet - beteht also mit anderen Worten kaum Hoffnung wenn ihr am 2. Tag schon 30 Minuten vor dem regulären Ende der Prüfungszeit Abgegeben habt.
Für alle Kritiker:
Es ist nicht der Fall gewesen, dass dem Prüfling Schreibverlängerung gewährt wurde (zb Krankheitsfall oÄ.).
Der Prüfling hatte vor Ablauf der reg. Zeit seinem Aufsichtsführer gesagt dass er einen Übertragungsfehler gemacht hat und sich am Anfang in der Zeile geirrt hat.
Nachdem schon alle ihre Prüfungsbögen abgegeben haben, laut geredet wurde und auch fast alle den Prüfungsraum verlassen hatten, durfte der Prüfling trotzdem noch Antworten in seinen Prüfungsbogen übertragen.
Und nocht etwas: 1- 2 Minuten über die Zeit eintragen sehe ich ja noch ein aber 12 Minuten ist bei dem Stress wirklich eine lange Zeit.
Ich habe diesen Verstoß selbst mit eigenen Augen gesehen und Anfangs selbst nicht geglaubt, aber es gibt ausser mir selbst auch noch andere Zeugen.
ich glaub ehrlich gesagt nicht dass das was wird, immerhin hat derjenige sich verschrieben und bescheid gesagt. Vielleicht wird das dann so gehandhabt??
Annulieren wir doch einfach das schriftliche....
das darf kein argument sein. die übertragungszeit ist normal vom impp so großzügig angelegt, dass man in der zeit dreimal die lösungsbögen ausfüllen könnte....Zitat von Dr. Jackyll
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Wenn man dagegen aber klägen möchte, muss man das irgendwie beweisen können. Und mündliche Aussagen sind nicht so glaubhaft oder? Kann mich da natürlich auch irren!
Schön wäre es natürlich allemal, vor allem für diejenigen, die nur knapp ihr Ziel verpasst haben, sei es eine bestimmte Note oder die Bestehensgrenze!
Bin auf weitere Meinungen gespannt