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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi!
    Habe vorgestern meine Zusage für Düsseldorf bekommen. Leider kann ich aber erst ab dem WS 07/08 mit dem Studium anfangen, da ich bis dahin noch Zivildienst ableisten muss.
    Nun meine Frage: Wie funktioniert das mit der "bevorzugten Zulassung"? Muss ich jetzt einfach nichts mehr machen und mich einfach mit dem Zulassungsbescheid firstgerecht zum nächsten WS bewerben?

    Liebe GRüße
    Daniel



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  2. #2
    fuck all
    Mitglied seit
    10.08.2006
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    Genau so.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    25.07.2006
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    gilt das nur für zivi oder so was oder auch einfach so`?



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  4. #4
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Dem Zivi gleichgestellt sind afaik Bund und FSJ.
    Aber für alles weitere schau doch einfach mal auf die ZVS-Homepage, da gibts irgendwo ein Merkblatt zu "Studienplatz und Diensten". Da steht das alles.

    Im übrigen muss man wirklich momentan nichts tun und sich nachher mit der Zivibescheinigung und der alten Zulassung erneut bewerben. Der Studienplatz bleibt für 2 Semester erhalten.

    btw - wenn man Zivi im Krankenhaus (Pflege) macht: Unbedingt ein Zivi-Zeugnis ausstellen lassen. Das sächsische LPA wollte mir vorm Physikum meine Zivizeit als KP-Praktikum nur dann anerkenne wenn ich ihnen dieses Zivi-Zeugnis vorlegen könnte. War kein Problem, aber man sollte dran denken sich das Teil ausstellen zu lassen (muss man extra beantragen).

    Viel Spaß, Lars
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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  5. #5
    fuck all
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    10.08.2006
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    Das gilt nur für den Zivildienst u.a. "Dienst". Alle anderen müssen sich neu bei Verlust(oder anderes blödes Wort) neu bewerben, mit dem Risiko evtl. bei einem nächsten Verfahren leer auszugehen.



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