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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Meine wichtigste Frage: Gibt es zum Sommersemester 300 oder 400 Plátze in Wartezeit??

    Die Frage etwas genauer bzw wo mein Problem liegt : Bei mir wird es dank einem Schnitt von 2,8 (Abi 02) wohl sehr knapp zum náchsten Sommersemester. Laut ZVS sind rund 350 Leute vor mir. Ich habe jetzt bei der ZVS die Zahl der Studienplátze fúr das Sommersemester gefunden (rund 1500). 20% davon wáren dann knapp 300 Plátze.
    Zum letzten SS wurden allerdings rund 400 Plátze in Wartezeit vergeben.

    Unter der Tabelle stand aber folgender Satz:

    ZVS: "Unter „Zulassungen für...“ ist die Anzahl der von der ZVS versandten
    Zulassungsbescheide in der Wartezeitquote - einschließlich der Zugelassenen aus den
    Vorabquoten für Bewerber mit besonderer HZB und Härtefälle - für die jeweilige
    Universität angegeben. Eingeschlossen sind auch die bevorzugt Auszuwählenden nach
    einem Dienst, die ihre frühere Zulassung über die Wartezeitquote erhalten haben.
    Unter „Bewerber für...“ die Anzahl der Bewerbungen für diese Hochschule in 1.
    Ortspräferenz aufgeführt."

    Was genau meint dieser Satz?

    Sind in die Wartezeitquote also auch die Bewerber eingerechnet die einen Hárteantrag stellen? Wieviele Bewerber sind dies im Schnitt? Die wichtigste Frage ist aber gibt es jetzt 300 oder 400 Studienplátze, oder liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen...

    Vielen Dank schonmal fúr Eure Antworten! Wenn Ihr auch wartet gebt nicht auf! Wir packen das schon. Und dann.... !



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  2. #2
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    Zitat Zitat von loewenbisse
    Meine wichtigste Frage: Gibt es zum Sommersemester 300 oder 400 Plátze in Wartezeit??

    Die Frage etwas genauer bzw wo mein Problem liegt : Bei mir wird es dank einem Schnitt von 2,8 (Abi 02) wohl sehr knapp zum náchsten Sommersemester. Laut ZVS sind rund 350 Leute vor mir. Ich habe jetzt bei der ZVS die Zahl der Studienplátze fúr das Sommersemester gefunden (rund 1500). 20% davon wáren dann knapp 300 Plátze.
    Zum letzten SS wurden allerdings rund 400 Plátze in Wartezeit vergeben.

    Unter der Tabelle stand aber folgender Satz:

    ZVS: "Unter „Zulassungen für...“ ist die Anzahl der von der ZVS versandten
    Zulassungsbescheide in der Wartezeitquote - einschließlich der Zugelassenen aus den Vorabquoten für Bewerber mit besonderer HZB und Härtefälle - für die jeweilige Universität angegeben. Eingeschlossen sind auch die bevorzugt Auszuwählenden nach einem Dienst, die ihre frühere Zulassung über die Wartezeitquote erhalten haben.
    Unter „Bewerber für...“ die Anzahl der Bewerbungen für diese Hochschule in 1.
    Ortspräferenz aufgeführt."
    Was genau meint dieser Satz?
    Sind in die Wartezeitquote also auch die Bewerber eingerechnet die einen Hárteantrag stellen? Wieviele Bewerber sind dies im Schnitt? Die wichtigste Frage ist aber gibt es jetzt 300 oder 400 Studienplátze, oder liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen...
    Ich verstehe so, dass es irgendwie gesetzlich konform sein muss.
    20% sind vorgesehen für die Leute mit WS, das macht ca. 300 Plätze.
    Die Zahl 400 (letztes Jahr) = diese 300 (WS) plus 100 Bewerber (Härtefall+durch Dienst verhindert etc.. im wie oben beschrieben).
    D.h. Du muss einen Platz innerhalb der 20% (=300) Regelung "erkämpfen". Mal hoffen, dass viele im SS nicht starten wollen/können, dass du einen Platz bekommst. Ich drücke dir die Daumen

    Ich glaube, man kann direkt ZVS fragen, dann kriegst du die offizielle Antwort.



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