Du argumentierst immer so unsauber!Zitat von Pinacolada
Was du oben behauptest ist und bleibt falsch!
Die Kläger erklagen zusätzliche Kapazitäten, also außerhalb des Kontingents, dass für das ganze ZVS verfahren läuft!
Das es dadurch natürlich etwas enger am Seziertisch wird und die Lehre darunter leidet, ist unbestreitbar und der fade Nachgeschmack dabei.
Aber solange es der Rechtsstaat als legitim ansieht..........
Und Phino hat vollkommen Recht mit der Aussage, dass man mit dem Abitur eine HochschulZUGANGSBERECHTIGUNG erworben hat!
Und wenn der Staat nicht genug Gelder in die Hochschulen steckt und für eine qualitativ hochwertigere Lehre sorgt und den Bedarf an Studienplätzen nicht abdeckt, dann erklagen die Menschen, die es sich leisten können, eben mit den Rechten, die ihnen zur Verfügung stehen eine Platz.
Hui, sind das viele Kommata! Ob das so stimmt?
Und die ungerechtigkeit bzgl. des sich leisten können einer Klage oder nicht, sehe ich auch.
Aber so ist das nun mal in der Juristerei.
Recht haben, ist noch lange nicht Recht bekommen!