Normalerweise müsste die Klausur völlig neu bewertet werden, denn sie hat ja mit der vorhergehenden nicht viel zu tun (weißt Du vorher, wie viel Leute durchfallen?).
Aber schau mal in der Prüfungsordnung DEINER Uni nach, da unterscheiden sich die Unis nämlich.
Bei uns steht z.B. nix dergleichen drin, weswegen in Biochemie regelmäßig 80-90% durchfallen bei einer Bestehensgrenze von 66%. Hab auch schon einen Anwalt gefragt, das ist völlig legitim.