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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi! Ich hab schon ein Bisschen im Netz gesucht, aber noch nichts gefunden, vielleicht könnt Ihr mir mal schnell helfen.

    Wenn bei einer Klausur ein gewisser (großer) Teil der Teilnehmer weniger Punkte hat, als für die Bestehensgrenze von 60% erforderlich sind, kann die Bestehensgrenze auf 50% herabgesetzt werden, soweit nichts Neues.
    Wie ist das jetzt bei einem Nachtermin für eine Klausur, bei der genau das passiert ist. Gelten von vorne herein 50% oder wird die Klausur komplett neu bewertet?

    Hoffe Ihr könnt mir helfen, meine Freizeit der nächsten Woche hängt davon ab...



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  2. #2
    doctrice in spe Avatar von catgut
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    Normalerweise müsste die Klausur völlig neu bewertet werden, denn sie hat ja mit der vorhergehenden nicht viel zu tun (weißt Du vorher, wie viel Leute durchfallen?).
    Aber schau mal in der Prüfungsordnung DEINER Uni nach, da unterscheiden sich die Unis nämlich.
    Bei uns steht z.B. nix dergleichen drin, weswegen in Biochemie regelmäßig 80-90% durchfallen bei einer Bestehensgrenze von 66%. Hab auch schon einen Anwalt gefragt, das ist völlig legitim.



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  3. #3
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    Das hab ich gefunden, stammt zwar von der TU München, wird aber wohl Deutschlandweit gelten...

    "Bei schriftlich erhobenen Leistungsnachweisen gilt die Prüfung als bestanden, wenn
    a) der Prüfling insgesamt mindestens 60% der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder
    b) der Prüfling insgesamt mindestens 50% der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat und die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 15% die durchschnittliche Prüfungsleistungen der Prüflinge unterschreitet, die erstmals an der entsprechenden Prüfung teilgenommen haben."
    Folglich: Wenn eine Prüfung besonders schlecht ausfällt wird die durchschnittliche Leistung der Referenzgruppe ermittelt. Alle, die nicht mehr als 15% schlechter sind als diese Gruppe haben die Klausur bestanden, es sei denn, sie haben insgesamt weniger als 50% der Fragen richtig.


    Meine Frage nun: Wer ist die Refernzgruppe?
    Um meinen Fall mal etwas zu konkretisieren: Ich bin gestern zum zweiten Termin einer intergrierten Klausur (BCH, Physio, Zellbio) angetreten. Es war allerdings mein erster Versuch. Beim ersten Termin ist die Gleitklausel in Kraft getreten (d.h. man hatte die Prüfung mit 40 von 80 Pkt. bestanden, anstatt den ursprünglich geforderten 60%=48 Pkt.)
    Ich habe gestern 43 Pkt. erreicht.
    Wonach wird die Refernzgruppe nun festgemacht: Alle die beim zweiten Termin zum ersten Mal angetreten sind, oder wird das ursprüngliche Ergebnis vom ersten Termin als Referenz benutzt.



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  4. #4
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
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    Zitat Zitat von GOMER
    Das hab ich gefunden, stammt zwar von der TU München, wird aber wohl Deutschlandweit gelten...
    Jede Uni hat ihre eigene Studienordnung und die weichen beim Thema Gleitregel zum Teil erheblich voneinander ab. Ich würde dir Empfehlen dir die Studienordnung deiner Uni anzuschauen.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
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    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



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  5. #5
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    Ich kann dir nur das sagen, was ich aus Erfahrung mit der integrierten Klausur im zweiten Semester weiß.

    Bei uns war es genauso. Die erste Klausur hatte ne Bestehensgrenze von 40 Punkten statt 48. Die Nachklausur wurde zwar unabhängig bewertet, hatte aber ebenfalls 40 Punkte als Grenze. Die dritte Klausur hatte soweit ich weiß auch wieder 40 Punkte. Die musste ich aber Gott sei Dank nicht mitschreiben.

    Generell wird die Nachklausur aber unabhängig von der ersten Klausur bewertet. Die Referenzgruppe sind vielleicht die, die diese Klausur das erste Mal schreiben. Waren das bei euch aber so viele, die jetzt erst den ersten Versuch gestartet haben??



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