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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Folgendes schrieb ich an die ZVS es beschreibt genau eine Situation. Bitte sagt eure Meinung dazu.






    Sehr geehrte Damen und Herren,



    im Juli 2006 bewarb ich für das Wintersemester 2006 im Fach Humanmedizin. Diesem Antrag fügte ich einen Härtefallantrag bei. Dieser wurde abgelehnt. Bitte sichten Sie dazu das von mir eingereichte Fachärztliche Gutachten. Es bezog sich auf eine Krankheit mit der Tendenz zur Verschlechterung.

    Auf Grund vielerlei Hinweise stelle ich an Sie die Frage, der Möglichkeit eines Nachteilsausgleiches.

    Ich möchte Ihnen kurz meine Beweggründe schildern.

    Im Jahr 2000 absolvierte ich die zehnte Klasse. Ich hatte vor, an der Schule zu bleiben und das Abitur zu machen. Leider machte mir selbige Krankheit, wie im Gutachten beschrieben, dies unmöglich und ich konnte zur Abiturstufe nicht antreten. Es war bereits Anfang Oktober und es fehlte hier nun ein schon beachtlicher Teil des Unterrichtsstoffes. Jetzt ins Abitur einzusteigen war quasi nicht mehr möglich. Es ergab sich, in diesem Augenblick zu meinem Glück die Möglichkeit kurzfristig noch eine Ausbildung zu beginnen. Es war in diesem Augenblick die einzige Möglichkeit. Im Jahr 2003 schloss ich meine Ausbildung unter großen Schwierigkeiten ab. Bereits da holte ich parallel, einige Monate mit der Ausbildung überschneidend, mein Abitur nach.



    Mein Antrag würde sich nun konkret darauf beziehen, dass es nicht möglich war mein Abitur auf Grund der Krankheit zu absolvieren. Die Ausbildung war dann im Oktober 2000 die einzige Möglichkeit noch in etwas „Vernünftiges“ einzusteigen. Die Krankheit erlaubte da zumindest den Einstieg in die Ausbildung, auch wenn Probleme blieben.



    Als Nachweis könnte ich Folgende Nachweise liefern. Ich könnte ein ausführliches, ärztliches Attest vorlegen. Dies würde sicher genau diese Situation, mit Krankheitsverlauf schildern. Des Weiteren könnte ich mir von der Schule eine beglaubigte Kopie meiner Anmeldung für das Abitur ausfertigen lassen. Diese müsste sich ja noch in meinen Schulakten befinden und bescheinigt meinen Wunsch im Jahr 2000 das Abitur zu beginnen. Weiterhin denke ich, dass sich ein weiterer Nachweis darin findet, dass ich nach der zehnten Klasse, in den Sommerferien eine Nachprüfung im Fach Chemie absolvierte um die gymnasiale Zugangsberechtigung zu erhalten. Wenn ich mich recht erinnere, benötigte man damals in Chemie eine bestimmte Punktzahl und ich musste mich, glaube ich von 7 auf 9 Punkte verbessern. Auch diese Anstrengung belegt in meinen Augen eindeutig den Willen das Abitur zu absolvieren. Auch diese Prüfung ist mit Sicherheit von der Schule belegbar.



    Wie kann hier, bei positiver Entscheidung mit den Wartesemestern verfahren werden? Könnten die gesamten verstrichenen 3 Jahre angerechnet werden? Wie ist Ihre grundsätzliche Meinung dazu? In meinen Augen ist dies relativ verständlich und so gut nachvollziehbar.



    Es würde mir sehr helfen, wenn Sie mir im Laufe des Vormittages antworten könnten.





    Vielen Dank



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  2. #2
    Franzi
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    Mmmh, und wann hast Du nun Dein Abi direkt begonnen und abgeschlossen?
    Also, wenn ich ein netter ZVS-Bewerber wäre, würde ich das so akzeptieren und wie bei jedem, der nach dem Abi eine Ausbildung absolviert hat als Wartesemester anrechnen. (Allerdings steht dort ja ausdrücklich "verstrichene Zeit nach dem Abitur ohne...."

    Könnte mir gut vorstellen, daß der Nachteilsausgleich F nur zur Geltung kommt, wenn man eine Jahrgangsstufe aus gesundheitlichen Gründen wiederholen mußte, es zu einer längeren Schulzeit (im Sinne der längeren Anwesenheit als Schüler an der Schule) an sich kam und deshalb zu einem späteren Ablegen der Abiturprüfung.
    Bei Dir hat sich die Schulzeit in dem Sinne ja nicht verlängert, sondern wurde "nur" zerstückelt abgeleistet?!

    Aber sicher bin ich mir bei meinen Aussagen hier nicht, aber Du wolltest ja auch nur eine Meinung hören und keine Anwort

    Viel Erfolg!!!!



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  3. #3
    Optimist Avatar von Dr. Hyde
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    nur nochmal aus verständnisgründen...welches datum trägt das abi-zeugnis?

    ich möchte dir nicht die hoffnung nehmen, halte es aber für sehr wahrscheinlich, dass erst ab diesem zeitpunkt gerechnet wird.



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  4. #4
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    Ich glaube, er hat nicht einmal Abi...



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  5. #5
    Optimist Avatar von Dr. Hyde
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    Bereits da holte ich parallel, einige Monate mit der Ausbildung überschneidend, mein Abitur nach.
    dochdoch, oder?



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