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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    ok, dann red ich mal mit ihr. wie sieht das aus mit dem einspruch? einige vorwände liessen sich finden: sprachprobleme, aussergewöhnliche belastung wegen arbeit nebenher, oder braucht man keinen vorwand?



  2. #7
    Pipipiratin Avatar von Doctöse
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    schön :-)
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    PJ
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    Es ist immer gut, wenn man den Einspruch begründen kann. Wie sah denn die Durchfallquote bei den Prüfungen aus? Wenn viele Prüflinge durchgefallen sind, bringt es oftmals was, wenn mehrere Leute dies beim Dekan vorbringen.
    Gelassenheit ist eine anmutige Form des Selbstbewusstseins
    (Marie von Ebner-Eschenbach)

    I carry the sun in a golden cup...

    Vielleicht sei der glücklichste Mensch einer,
    der in eine schier unlösbare Aufgabe verwickelt ist,
    deren Lösung ihm nicht einen Augenblick unmöglich erscheint



  3. #8
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    Ist bei uns auch einigen passiert. Es gibt da doch so was wie nen Härtefallantrag. Vielleicht kommt das ja in Frage...
    Lg,Eva



  4. #9
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    die durchfallquote scheint diesmal ja shcon extrem zu sein. die gleitklausuel hat den schnitt auf 50% gesenkt. ich würde sagen etwa die hälfte hats nciht geschafft, aber schau selbst: http://www.biochemieportal.de/index....d=61&Itemid=33



  5. #10
    Elite Avatar von christo
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    War das nicht ne reine Wiederholerklausur?



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