Sofern man sich bereits niedergelassen hat darf man imho auch nach Infektion weitermachen. Man kann natürlich Probleme bekommen wenn man einen Patienten ansteckt, nicht zuletzt mit der eigenen Haftpflicht.
Bei angestellten Ärzten scheint es recht kompliziert zu sein, zu der Rechtslage finde ich diese Seite ganz hilfreich: http://www.aerztekammer-berlin.de/35...HCV/index.html