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Umfrageergebnis anzeigen: Steuererklärungen -

Teilnehmer
139. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja mache ich selbst.

    90 64,75%
  • Ja lasse ich machen durch Freunde Bekannt etc.

    11 7,91%
  • Ja lasse ich machen durch einen Steuerberater.

    32 23,02%
  • Nö, brauche ich nicht machen.

    6 4,32%
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Ergebnis 306 bis 310 von 322
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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #306
    Registrierter Benutzer Avatar von OldBones
    Mitglied seit
    11.09.2022
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    Zitat Zitat von ybu26 Beitrag anzeigen
    Danke Coxy-Baby! Mein Denkfehler...
    Vielleicht nochmal zur Erläuterung, wie das genau abläuft:

    Die einbehaltene Einkommensteuer (auch: Lohnsteuer) wird auf Basis deines monatlichen Einkommens arbeitgeberseits berechnet.
    Sagen wir dein zu versteuerndes Einkommen beträgt X Euro, dann sind darauf Y Euro Steuern zu zahlen.
    Den Betrag Y kannst du in der sog. Einkommensteuertabelle nachschlagen. Bei Einzelveranlagung in der Grundtabelle, bei Verheirateten mit gemeinsamer Veranlagung in der Splittingtabelle.

    Beispielsweise hier:
    https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/

    Die Tabellen werden für jedes Jahr neu gestaltet.

    In der Steuererklärung gibst du an, dass du mehr Kosten hattest als die 1200 Euro Pauschale (ab 2022), die bereits in der Steuerberechnung berücksichtigt sind (!).

    Damit verringert sich dein zu versteuerndes Einkommen, nennen wir es X minus 1.

    Du schlägst dann in der Einkommensteuertabelle nach und siehst zu X minus 1 eine geringere zu zahlende Einkommensteuer.

    Diese Differenz bekommst du erstattet.

    Andere Faktoren beeinflussen die Steuerberechnung ebenso, wie z.B. Kinderfreibeträge und vieles anderes mehr.
    Daher lässt sich von den Werbungskosten/Sonderausgaben/Außergewöhnliche Belastungen in der Gesamtheit nicht auf die Rückzahlungshöhe unmittelbar schließen.



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  2. #307
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    05.11.2011
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    6
    Danke für die ausführliche Erklärung!



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  3. #308
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Ich mache gerade meine Steuererklärung für 2022......

    Folgende Meldung wird mir beim Punkt "Altersvorsorge und Rentenversicherung" angezeigt:
    Der Höchstbetrag von 25.639€ für gesetzlich oder berufsständische Rentenversicherungen und Basisrenten ist noch nicht ausgeschöpft. Bis zu 9956€ können 2022 noch zu 94% berücksichtigt werden.
    Die grandiose Personalabteilung meines intermittierenden Arbeitgebers hatte ja von Oktober bis Dezember "vergessen" meine Beiträge ans Versorgungswerk abzuführen. Das habe ich leider erst am 29.12. bemerkt und es wurde erst mit der Januar-Abrechnung korrigiert.

    Was genau bedeutet das für mich und gibt es irgendeine Möglichkeit, diese Beiträge doch noch in 2022 unterzubringen?

    So wie ich das sehe, schöpfe ich die Beträge für 2022 nicht aus und für 2023 komme ich dann wegen der Vierfachbelastung im Januar 2023 evtl. drüber! Aber um wieviel Kohle geht es hier eigentlich?
    Am liebsten würde ich das ja der Personalabteilung in Rechnung stellen....
    Geändert von Moorhühnchen (29.04.2023 um 20:20 Uhr)
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  4. #309
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    31.08.2018
    Beiträge
    1.890
    Zitat Zitat von Moorhühnchen Beitrag anzeigen
    Was genau bedeutet das für mich und gibt es irgendeine Möglichkeit, diese Beiträge doch noch in 2022 unterzubringen?
    Soweit ich weiß leider nicht. Es gilt das Zufluss- Abflusssystem.
    Beiträge werden für das Steuerjahr wirksam, in dem sie entrichtet wurden. Leider
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  5. #310
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Hmmm, wenn ich es mal grob überschlage müsste es bei >9000€, die noch nicht ausgeschöpft sind nächstes Jahr auch noch hinhauen. Hoffentlich.... sonst müsste ich jetzt echt nochmal Amok laufen.

    Aber es scheint, als wäre ich jetzt fertig! Juppiiiiieh!
    Wieder einen sehr netten Urlaub rausgekriegt!

    Ich warte jetzt noch bis Ende nächster Woche, ob mir noch was einfällt, was dringend in die Steuererklärung rein muss - ansonsten schick ich sie ab!
    Don't be afraid of work - fight it!!





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