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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    30.07.2006
    Beiträge
    28
    Ich möchte nur mal sicherstellen, ob ich das richtig verstanden habe...


    Sagen, wir mal, ich bewerbe mich für das SS 07, bin leider aber noch bei der Bundeswehr einspannt. Ich erhalte einen Studienplatz, z.B. in Tübingen, und bewerbe mich dann am Ende des Dienstes bei der BW erneut bei der Bundeswehr, d.h. im WS 07/08.
    2 Fragen dazu?

    1. Geht das überhaupt? Wenn man einen Studienplatz für ein SS erhält, muss man dann diesen auch in einem SS antreten? Oder ist das egal, ob ich mich dann für WS oder SS wiederbewerbe?

    2. Bin ich auf den Studienort, dem ich zugeilt worden bin, festgelegt, wenn ich mich wiederbewerbe aufgrund des Dienstes? Oder sind die Karten da wieder neu gemisch? Oder kommt das darauf an, mit welcher Quote ich den Platz erhalten habe?


    Danke für die Antworten

    Fobbsi



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von michael333
    Mitglied seit
    14.08.2006
    Semester:
    Ende der Klinik
    Beiträge
    540
    zu 1)
    Einen Studienplatz, den du während eines Dienstes erhälst, bleibt dir aufgrund der erneuten Auswahl nach einem Dienst für die beiden nächsten Bewerbungstermine erhalten. Also in deinem Bsp. fürs WS 07 und SS 08.

    zu 2)
    Das ist quotenabhängig.
    Nur, wenn man einen Platz in der Quote nach Wartezeit bekam, kann man sich bei der erneuten Auswahl auch den Studienort aussuchen.
    In der Abibesten- und AdH-Quote. ist der Anspruch an den Studienort gebunden. Steht dieser nicht an erster Stelle, dann entfällt der Anspruch.

    Hoffe ich konte helfen



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