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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen

    Was mich im Moment beschäftigt ist folgendes: Ich würde mich gerne zum WS 07/08 um einen Studienplatz Medizin bewerben. Ich rechne zwar nicht unbedingt damit einen Platz zu bekommen, aber die Hoffnung stirbt zuletzt . Ich werde demnächst mit meiner Ausbildung fertig....könnte mich also auch um eine Stelle als Fachkraft in meinem erlernten Job bemühen (Geld für die dicken Wälzer verdienen *g*).
    Jetzt nehmen wir einmal an...ich würde einen Arbeitsplatz finden und anschließend einen Studienplatz bekommen, weil ich ein Glückskind bin *g*....eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach so kurzer Zeit im Lebenslauf ist doch alles andere als toll oder?
    Ich habe da von einer Art Aufhebungsvertrag gehört, den beide Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) unterschreiben und sich somit eine problemlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne weitere Modalitäten zugestehen....hat da schon jemand etwas davon gehört? Oder tret ich da jetzt in ein Fettnäpfchen?

    Danke schon mal
    karjila

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  2. #2
    Gold Mitglied
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    Innerhalb der Probezeit kannst Du doch ohne Angabe von Gründen kündigen. Ich glaube die Frist beträgt so 14 Tage und wieso sieht es im Lebenslauf blöd aus, Du kannst doch begründen, warum Du gekündigt hast. Das genügt den meisten späteren Arbeitgebern.



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  3. #3
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
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    Wenn du einen Aufhebungsvertrag machst, steht das kurze Arbeitsverhältnis trotzdem in deinem Lebenslauf. Ein Aufhebungsvertrag ist halt für beide Seiten meist etwas angenehmer.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Alzheimer
    Innerhalb der Probezeit kannst Du doch ohne Angabe von Gründen kündigen. Ich glaube die Frist beträgt so 14 Tage und wieso sieht es im Lebenslauf blöd aus, Du kannst doch begründen, warum Du gekündigt hast. Das genügt den meisten späteren Arbeitgebern.
    Danke für die Info....das mit der Probezeit hatte ich noch gar nicht in meine Überlegungen miteingerechnet. Vor dem Wort Kündigung scheue ich mich prinzipiell....aber das klingt nach deiner Aussage nicht sehr dramatisch...also wohl doch einen Überlegung wert

    Zitat Zitat von Hellequin
    Wenn du einen Aufhebungsvertrag machst, steht das kurze Arbeitsverhältnis trotzdem in deinem Lebenslauf. Ein Aufhebungsvertrag ist halt für beide Seiten meist etwas angenehmer.
    Dank dir...mir gings in erster Linie um die Kündigung und ich hatte eben diese 3 monatige Kündigungsfrist im Kopf, da ich die Probezeit einfach vernachlässigt habe. Inwiefern sind solche Aufhebungsverträge bei Vetragsabschlüssen denn üblich oder finden häufig Anwendung?

    Liebe Grüße
    karjila

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  5. #5
    läuft... Avatar von altalena
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    Und lassen sich die Arbeitgeber einfach so darauf ein? Schließlich erfüllen die doch in so einem Falle eher die Funktion einer Notlösung...



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