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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo Leute,

    es ist doch so, daß die Studienzeit in einem anderen Fach von den Wartesemestern abgezogen wird, wenn man an der Uni eingeschrieben ist. Nun würd mich interessieren, ob das bei einem Gaststudium auch so ist?

    Weiss das wer?

    Danke schonmal
    Diana



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Gersig
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    Abgezogen wird gar nix. Du meinst sicher, dass du für Semester, in denen du eingeschrieben bist, keine Wartezeit bekommst: das stimmt. Und ein "Studium als Gasthörer" wird als Wartezeit anerkannt. Die Frage ist nur, was es bringt



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  3. #3
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    Was es bringt?

    1. Man zahlt keine Studiengebuehren...oder?

    2. Man kann Scheine machen (Ok wahrscheinlich nicht fuer das Medizinstudium, aber in anderen Faechern)

    3. Man samelt ggf. Wartesemester...

    4. Vielleicht kann man sogar Sozialhilfe beantragen und lebt nicht wie die meisten Studenten mit einem Monatseinkommen unterhalb der Armutsgrenze...




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  4. #4
    Reformgenervt Avatar von Flauta
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    Als Gasthörer ist man doch doch nicht prüfungsberechtigt (oder verwechsele ich da was?).
    Man darf in ausgewählte Veranstaltungen rein (meist VLs, Seminare bei Restplatz) und hat keinerlei Prüfungsanspruch (sonst wärs ja einfach für Quereinstiege).
    Gasthörer ist ja was anderes als Zweithörer (bei uns jedenfalls).

    Flauta



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  5. #5
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    ich glaube die einzige voraussetzung um scheinpruefungen abzulegen ist die allgemeine hochschulreife, d.h. es waere auch fuer gasthoerer moeglich. fuer die fernuni hagen weiss ich das definitiv (zumindest war es um die jahrtausendwende noch so...). kann sein dass es an einer praesenzuni anders laeuft...

    fuer medizin wird man allerdings nicht fuer praktika zugelassen werden > keine testate >keine Klausur > kein schein



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