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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo.
    Ich suche schon seit Monaten Informationen im Inet ueber das Zahnmedizinstudium in Deutschland(bin eu-auslaenderin), kann aber natuerlich per Internet nicht alles genau erfahren.
    Ich hab mich auch erkundigt, was ich machen soll, um auch Recht auf bafoeg zu haben und hab das gefunden:
    "Es muss in Deutschland vor Beginn des Studiums gearbeitet worden sein. Zwischen der ausgeübten Arbeit und dem Studienfach muss ein grundsätzlicher inhaltlicher Zusammenhang bestehen."

    Auf der zvs-Seite hab ich "Liste der relevanten Berufsausbildungen/Berufstätigkeiten:
    Krankenpflegeausbildung,Altenpflegeausbildung,medi zinisch-technische Assistenz-berufe
    (MTA, RTA, CTA, BTA, PTA, OTA,Arzthelfer/in,Hebamme,Logopäde/in ,Ergotherapeut/in,Orthopisten-Ausbildung, Motopäden-Ausbildung,Rettungsassistent/in, Physiotherapeut/in, Homöopath/in, Zahnarzthelfer/in, Zahntechniker/in"

    Meine Frage ist: sind auf der bafoeg-seite gemeint? Kann man in einer der Bereiche fuer cca 6 Monaten vor dem Studium, als EU-Auslaender arbeiten? Und ist es schwer, so einen Platz su finden?

    Ich bedanke mich jetzt, wenn mir jemand helfen kann.
    lg,
    teen-a



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  2. #2
    neonröhrengebräunt Avatar von Xylamon
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    Kann man als EU-Ausländerin überhaupt Bafög bekommen?

    Wie auch immer da die Modalitäten sind, was du da bei der ZVS gefunden hat, hat damit nichts zu tun! Diese Liste geben nur Auskunft welche Ausbildungen von den Unis auf den Abischnitt angerechnet werden.

    Aber als EU-Ausländerin hast du mit der ZVS auch nichts zu tun, denn deine Bewerbung muss direkt über die Uni laufen.
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  3. #3
    Reformgenervt Avatar von Flauta
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    [QUOTE=

    Aber als EU-Ausländerin hast du mit der ZVS auch nichts zu tun, denn deine Bewerbung muss direkt über die Uni laufen.[/QUOTE]


    Da würde ich mal bei der ZVS nachschauen, weil EU-Ausländer da nicht so einfach dran vorbeikommen....musste mich auch via ZVS bewerben, wie jeder D auch



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  4. #4
    neonröhrengebräunt Avatar von Xylamon
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    Hallo Flauta - du bist ja auch Deutscher ;) sie ist EU-Ausländerin - da gelten andere Spielregeln.
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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    nein, die eu-studenten sind der deutschen gleichgestellt, und sie muessen sich auch bei der zvs bewerben.
    und bafoeg hab ich auch recht, nur wie ich schon geschrieben habe, muss ich vor dem studium in deutschland arbeiten, und das muss ein zusammenhang mit zahnmedizin zu tun.
    und ich will jetzt wissen, was und wo ich arbeiten kann, fuer 6 monate oder so.



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