Ob du dich anmelden musst, wenn du noch arbeitslos bist, kommt auf das Bundesland an. In manchen ist es nicht unbedingt notwendig, in anderen steht es in den Vorschriften, dass man nach Erhalt der Approbation sich anmelden musst. Hieße für dich, dass du dich jetzt in Bayern anmelden und später nach Hessen ummelden müsstest, wenn du dort arbeitest. Schau doch mal auf der Seite deiner Landesärztekammer nach, ob man in Bayern auch als Nicht-Arbeitender angemeldet sein muss...