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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    53
    Hallo Leute,

    ich habe schon viele Beiträge und diverse Informationen zum Thema Studienplatzklage gelesen. Auch habe ich erfahren, dass es mit hohen Kosten verbunden ist.

    Ich wollte mich hier bei Erfahrenen, die in dieser Richtung geklagt haben und eine Rechtsschutzversicherung hatten erkundigen, welche Rechtsschutzversicherungen, mit welchen Argumenten und welcher Höhe die Kosten übernehmen.

    Gibt es evtl. auch die Möglichkeiten Prozesskostenhilfe beim Gericht zu beantragen, wenn man selbst kein eigenes Einkommen hat und nicht mehr bei den Eltern lebt? Auch hier bitte ich eure Erfahrungen hier zu teilen.

    Noch ein Frage zum Zeitpunkt der Klage; wann kann man frühestens und wann sollte man spätestens Klagen. Konkret wenn noch möglich zum SoSe 07 oder zum WiSe 07/08.

    Würde mich über jede Hilfe sehr freuen.



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  2. #2
    MKG
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    1.299
    Natürlich bin ich kein RA und kann dir daher auch keine verbindliche Auskunft geben, aber meines Wissensstands nach sind solche Dinge nicht per Rechtsschutz abgesichert. Diese Versicherung wäre dann auch unbezahlbar.

    Bei der Studienplatzklage gilt: Wer es sich leisten kann, kann es probieren. Wer nicht, nicht. Das ist ja das "gerechte", was so viele bemängeln.

    Der Zeitpunkt ist eigentlich nicht so entscheidend. Geht zu jedem Semester. Musst du dir einen RA suchen, und der wird dir sagen, wann er sich fpr dich die größeren Chancen ansrechnet. Mehr Plätze wird es wohl im WiSe geben. Allerdings dürften da auch mehr klagen.....



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von yzBastian
    Natürlich bin ich kein RA und kann dir daher auch keine verbindliche Auskunft geben, aber meines Wissensstands nach sind solche Dinge nicht per Rechtsschutz abgesichert. Diese Versicherung wäre dann auch unbezahlbar.

    Bei der Studienplatzklage gilt: Wer es sich leisten kann, kann es probieren. Wer nicht, nicht. Das ist ja das "gerechte", was so viele bemängeln.

    Der Zeitpunkt ist eigentlich nicht so entscheidend. Geht zu jedem Semester. Musst du dir einen RA suchen, und der wird dir sagen, wann er sich fpr dich die größeren Chancen ansrechnet. Mehr Plätze wird es wohl im WiSe geben. Allerdings dürften da auch mehr klagen.....

    Stimme 100%tig zu. Geht nicht mit einer Rechtschutzversicherung. Und auch zu den Zeitpunkten, wann eine Klage am erfolgsversprechensten ist, stimme ich hier zu. )



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  4. #4
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    habe mich bez. der Rechtsschutzversicherung bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht insbesondere Hochschulzulassungrecht informiert und rausbekommen, dass keine RSV die Kosten, auch nur teilweise übernimmt. Habe auch vor zu klagen, jedoch mehr als 3 Unis werde ich finanziell nicht schaffen. Mein Anwalt meinte die Chancen sehen bei unter 10 Unis SEHR schlecht aus, aber dennoch könnten wir es versuchen...Nun bin ich stark am Überlegen was ich machen soll. Prozesskostenhilfe ist im Einzelfall sehr abhängig. Wenn deine Eltern arbeiten, wirst du keine PKH zugesagt bekommen, da sie ja immernoch "unterhaltspflichtig" sind. Abgesehen davon muss eine Klage Aussicht auf Erfolg haben (was eine Kapazitätsklage bzw. Studienplatzklage nicht mit sich bringt), damit das Verwaltungsgericht der PKH zusagt.

    Fazit: Wenn du genug Kohle hast und 10 Unis verklagen kannst, dann mache es. Ansonsten lohnt es sich nicht weniger als 10 Unis zu verklagen...

    P.S. Ich werde höchstwahrscheinlich auch keine Klage einreichen.



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  5. #5
    Platin Mitglied
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    933
    Wenige Unis zu verklagen lohnt sich glaube ich schon alleine wegen der recht hohen Grundkosten für den Rechtsanwalt nicht. So wie ich das erfahren habe, steigen die Kosten für den Rechtsanwalt nicht um das doppelte, nur weil man 2 Unis verklagt, eher so ne Art beschränktes Wachstum der Kosten bei so Studienplatzklagen.
    Ein Versager ist nicht wer hinfällt, sondern wer liegenbleibt.



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