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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Franzi
    Mitglied seit
    16.06.2002
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    Berlin
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    Beiträge
    469
    Bisher war ich immer gegen diese Klagerei. Aber jetzt ist mir diese Idee (wirklich nur ne Idee) gekommen, das zu versuchen.
    Sollte die Grenze wirklich bei 9 und 2,6 liegen und ich nun durch Lospech eine Ablehnung bekommen haben; macht es dann Sinn zu klagen?

    Würd mich einfach mal über eine Meinung freuen.



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  2. #2
    immer nett lächeln Avatar von LaTraviata
    Mitglied seit
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    Semester:
    HexHex
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    3.424
    Hi Franzi,
    Einschätzung kann ich Dir keine geben, da ich mich nie intensiv mit dem juristischen Weg des Studienplatzerhaltes befasst habe - lehne es eben für mich grundsätzlich ab, aber jeder hat ja seine Prinzipien, über die man nicht streiten und für die man insbesondere denjenigen nicht verurteilen sollte.

    Du hast jetzt neun Semester gewartet, die Frustration wird groß sein, wenn Du nun evtl. wieder nicht zu den Ausgewählten gehörst. Andererseits solltest Du bedenken, daß sich eine Studienplatzklage bis zum Ergebnis über ein Jahr erstrecken kann und Du zum Wintersemester wohl mit zehn Semestern dabei sein wirst. An Deiner Stelle würde ich das Geld in eine Reise oder ein Hobbie investieren und mir noch eine schöne Zeit machen. Was sind schon sechs Monate verglichen mit den vergangenen viereinhalb Jahren?!

    Viel Erfolg in Zukunft und überlege Dir das nochmal !
    Liebe Grüße, L.*
    “Pour ce qui est de l'avenir, il ne s'agit pas de le prévoir, mais de le rendre possible.”
    Antoine de Saint-Exupéry



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  3. #3
    ehem-user-21-04-2023-1140
    Guest
    Zitat Zitat von LaTraviata
    Hi Franzi,
    Einschätzung kann ich Dir keine geben, da ich mich nie intensiv mit dem juristischen Weg des Studienplatzerhaltes befasst habe - lehne es eben für mich grundsätzlich ab, aber jeder hat ja seine Prinzipien, über die man nicht streiten und für die man insbesondere denjenigen nicht verurteilen sollte.

    Du hast jetzt neun Semester gewartet, die Frustration wird groß sein, wenn Du nun evtl. wieder nicht zu den Ausgewählten gehörst. Andererseits solltest Du bedenken, daß sich eine Studienplatzklage bis zum Ergebnis über ein Jahr erstrecken kann und Du zum Wintersemester wohl mit zehn Semestern dabei sein wirst. An Deiner Stelle würde ich das Geld in eine Reise oder ein Hobbie investieren und mir noch eine schöne Zeit machen. Was sind schon sechs Monate verglichen mit den vergangenen viereinhalb Jahren?!

    Viel Erfolg in Zukunft und überlege Dir das nochmal !
    Liebe Grüße, L.*
    Nette Antwort!



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Katja gibt Fenta
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    260
    Nach meiner Information ist es auch so, dass wir beim Klagen in einen Topf mit den Leuten geschmissen werden die weniger Wartesemester haben als wir(also unter unständen 0). Somit sind die Chancen doch relativ gering.
    Deine Wartesemester werden also meines Wissens beim klagen nicht gezählt.



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  5. #5
    Physiotherapeut Avatar von Arman
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    wollte ähnliches schreiben wie LaTravista.

    es wäre ziemlich unsinnig.
    Auch ein langer Weg braucht einen ersten Schritt !



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