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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    lille_dronning
    Guest
    Hallo!

    ich bin momentan dabei, allerlei Dokumente zusammmenzusammeln, und habe dabei zwei Probleme und bis jetzt konnte mir niemand weiterhelfen:

    1. Man muss ja bei dem Bafög-Antrag Konoauszüge von Sparkonten beilegen. Mein Problem ist, dass ich von meinen Sparkonten keine Kontoauszüge holen kann. Ich bekomme jedes halbe Jahr welche zugeschickt, aber ich kann nicht die letzten sechs Monate dokumentieren! Die einzige Möglichkeit wären Online-Ausdrücke, hat jemand Erfahrung damit, ob sowas auch akzeptiert wird?

    2. Falls ich nach Bayern komme, kann ich mich von den Studiengebühren befreien lassen, weil meine Eltern für vier Kinder Kindergeld beziehen. Auch hier braucht man Nachweise, aber mein Vater bekommt das Kindergeld von seiner Firma (er ist Beamter) und gestern haben die mir telefonisch mitgeteilt, dass die mir keine Nachweise schicken können! Genügt auch eine Kopie des Lohnsteuerbescheids (da ist das ja auch dokumentiert)?

    Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet!

    lille



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.375
    Hi Lille!

    Jaja, die Bürokratie.
    Ich würde an deiner Stelle die Online-Auszüge beilegen. Wenn dem Bafög-Menschen das nicht reicht, wird er dich informieren. Dann musst du einen entsprechenden Antrag bei deiner Bank stellen.
    Was deinen Papa angeht: Ich hatte das gleiche Problem, bei mir reichte der Lohnsteuerbescheid aus.

    Grüße
    Funkel
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
    lille_dronning
    Guest
    Danke schonmal für die Antwort!

    Ich hab meine Bank schon einmal angeschrieben, und die können mir wirklich keine Kontoasuzüge zuschicken. Ich will die Konten aber auch nicht extra auflösen, mal schauen, wie ich das mache...



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  4. #4
    lille_dronning
    Guest
    Ich weiß langsam nerve ich, aber ich steig bei diesen ganzen Verordnungen einfach nicht durch...

    Also: Ich will bei meinen Eltern mitversichert bleiben, in einer privaten Krankenkasse, daher muss ich mich ja von einer gesetzlichen Krankenkasse diesen Befreiungs-Wisch beantragen (hab ich auch schon). Aber was für Nachweise zur Versicherung muss ich denn alles mit zur Immatrikulation mitnehmen? Diese Befreiung, noch einen Nachweis, dass ich in einer privaten Krankenkasse bin und noch was? Ich hab auch gelesen, dass man diese Befreiung erst 3 Monate nach Beginn der Versicherugspflicht stellen muss, heißt das dann 3 Monate nach der Einschreibung?

    Vielleicht könnt ihr mich aufklären, die Angaben auf den Uni-Seiten find ich äußerst verwirrend...

    LG



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  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von Katja gibt Fenta
    Mitglied seit
    28.08.2006
    Ort
    Greifswald
    Semester:
    2. Semester
    Beiträge
    260
    Sorry eine antwort weiß ich auch nicht. aber muss man keine studiengebühren bezahlen, wenn man mehr als 4 Geschwister hat? Müssen die alle noch Kindergeld beziehen?



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