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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo!
    Als Dienst gilt ja auch, wenn man eigene oder Pflegekinder bis 18 Jahre betreut hat. Bei der ZVS steht nur, dass die Betreuung in Vollzeit bis!!! zu drei Jahren angerechnet wird. Was heißt das??? Wie langemuß man die Kinder nun mindestens in Vollzeit beutt haben? Ich war nicht die ganzen 3 Jahre in Vollzeit zu Hause, sonder nur etwas über einem Jahr. Reicht das. Bei der ZVS habe ich schon angerufen. Leider bekam ich zwei unterschiedliche Auskünfte. Einer hat gesagt, dass ich schon 3 Jahre die Kinder betreut haben müßte. Eine weitere Auskunft war, dass die Betruungszeit vergleichbar sein müßte mit den anderen Diensten die man ja ableisten könnte. Ich bin jetzt verwirrt.

    Hat jemand schon mal so einen Dienst bei der ZVS eingereicht???



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  2. #2
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    Sind das Deine (biologischen) Kinder, oder "angeheiratete" oder "adoptierte" oder bist Du Erzieher/in im Kinderdorf, oder wie stehst Du (legal) mit denen im Verhältnis?

    PS: Einfach nur Nachbars Gören hüten zählt nämlich nicht.



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  3. #3
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    Zwei Kinder sind angeheiratet und eins ist unser gemeinsames Kind.Alle leben bei uns. Ne,ne, nix mit Kindern vom Nachbarn. Das ist ja logisch, dass das nicht geht.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Pippi L.
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    bin ja nun auch fast 2,5 jahre mit meinem kind zu hause und die frage würde mich auch interessieren, habe im ws 9 wartesemester, kann ich mir die kinderbetreuungszeit zusätzlich zu den wartesemestern als dienst anrechnen lassen??? irgendeinen vorteil muß man als gestresste muddi doch haben oder???
    danke für eure antworten und allen wartenden viel glück



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