nicht ganz...
einen grund kannst du nur angeben, wenn du eine wissenschaftliche medizinverwandte dissertation oder publikation rausgebracht hast, ich "will" medizin studieren reicht da leider nicht <- aussage der beratung der charité
stehe nämlich vor dem gleichen prob. ;)
weiss jemand ab wann die medizineignungstest´s in jedem bundesland (für mich ist berlin relevant) durchgesetzt werden? ist das dann auch für zweitstudienbewerber pflicht??