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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
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    Gestern auf der Such nach der genauen Definition der Bestehensgrenze drüber gestolpert:
    §14, Abs.2 der Approbationsordnung für Ärzte:

    "Die Prüfungsaufgaben müssen auf die für den Arzt allgemein erforderlichen Kenntnisse abgestellt sein und zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen."

    Und sollte zum Beispiel bei der Frage zur Behandlung des Apoplex tatsächlich das Dantrolen die vom IMPP gesuchte korrekte Antwort sein, ist diese Vorraussetzung doch nicht mehr im Entferntesten erfüllt, oder? Ich meine, Dantrolen müssen doch eigentlich nur Anästhesisten kennen, und ich bezweifele, daß es da viele gibt, die mehr als eine Indikation kennen...
    Demnach müsste diese Frage doch vor Gericht anfechtbar sein, oder?
    Und das ist nur ein Beispiel von vielen...

    Rugger



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  2. #2
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Ja, anfechtbar auf jeden Fall.
    Das IMPP könnte nur kontern, wenn ein bestimmter Anteil an Studenten die Frage trotzdem richtig beantwortet hat, dass Du dann falsch liegst.
    Aber insgesamt ist das IMPP so angreifbar!

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


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  3. #3
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    ob das IMPP hier wohl auch liest?! Dann könnten sie sich so einige Verfahren schon mal ersparen, indem sie die Frage gleich streichen...



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  4. #4
    Unregistriert
    Guest
    also ich hab mein pj auf ner neurochirurgischen intensiv gemacht und wir haben da nie!! dantrolen gegeben.habe das immer nur im zusammenhang mit der mh gekannt



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  5. #5
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
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    Ich finde halt, daß man einige Sachen einfach so nicht hinnehmen müssen sollte...

    R.



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