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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
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    Was kann man eigentlich tun, wenn man das Gefühl hat, daß der Zahnarzt eine vollkommen überhöhte Rechnung gestellt hat? Wenn für fast jede Aktion der 2,3fache Satz abgerechnet wird und der Kostenvoranschlag auf einmal um ein Drittel überhöht ausfällt?
    Gibt es für sowas einen Ombudsmann oder dergleichen?

    Rugger



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  2. #2
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
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    Hallo Rugger,
    Du bist anscheinend Privatpatient und die Rechnung wurde laut GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) liquidiert. Zu Deiner Information:
    Die GOZ wurde 1988 ins Leben gerufen und seither noch kein einziges Mal geändert. Will heißen, wir schreiben Rechnungen mit den Preisen von 1988. Inzwischen ist es so, dass viele Leistungen, die mit dem 2,3 fachen Satz berechnet werden, nicht einmal auf den Preis kommen, die heutzutags von den gesetzlichen kranken Kassen übernommen werden. Bei vielen Leistungen müsste man mehr als den 3,5 fachen Satz berechnen, um auf das Niveau der Gesetzlichen zu kommen.
    Der 2,3 fache Satz wird also als normal bezeichnet, und alles, was darüber hinaus geht, muss medizinisch begründet sein.
    Falls in der Planung nichts entsprechendes vermerkt ist, kann man davon ausgehen, dass alles, was über 15 Prozent über der Gesamt-Planung liegt, nicht mehr normal ist. Bitte überprüfe, ob vielleicht zusätzliche Leistungen erbracht und liquidiert wurden, die in der Planung nicht aufgeführt wurden.

    Falls Du dann immer noch der Meinung bist, die Rechnung sei überhöht, dann wende Dich bitte an den zuständigen Ausschuss in Deiner Landeszahnärztekammer.
    Darf ich fragen, welche Behandlung erbracht wurde?

    gruß hennessy



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  3. #3
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    Zitat Zitat von hennessy
    . .....Will heißen, wir schreiben Rechnungen mit den Preisen von 1988. Inzwischen ist es so, dass viele Leistungen, die mit dem 2,3 fachen Satz berechnet werden, nicht einmal auf den Preis kommen, die heutzutags von den gesetzlichen kranken Kassen übernommen werden. ..........
    Ach - jetzt wird mir klar, weshalb ich als Privatpatient in letzter Zeit bei meinem Zahnarzt immer länger auf einen Termin warten muss als seine Kassenpatienten.



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  4. #4
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
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    So, nachdem ich mich die letzten Wochen um das leidige Thema gedrückt habe, zwingt mich die Zahlungserinnerung nun doch nochmal mit der Auseinandersetzung mit der ganzen Sache:
    also, das zahnärztliche Honorar überschreitet den Kostenvoranschlag um etwas mehr als 10%, die Fremdlaborkosten liegen jedoch um mehr als 30% als veranschlagt.
    Wie vorgehen? Gibt es da eine Schlichtungsstelle, an die man sich wenden kann?

    R.



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  5. #5
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
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    Ach ja:
    Zitat Zitat von hennessy
    Darf ich fragen, welche Behandlung erbracht wurde?
    alte Füllungen wurden ersetzt, neue Füllungen eingesetzt (Kunststoff & Keramik). War schon recht umfangreich...

    R.



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