Ich befinde mich nach abgeschlossener Berufsausbildung in einem unbefristetem Beschäftigungsverhältniss (Vollzeit).
Ich bin 24 Jahre alt, da ich aber eine abgeschlossene Berufsausbildung habe sind meine Eltern nicht mehr Unterhaltsverpflichtet dementsprechend könnte ich bemühen Absatz 3.3 geltend zu machen, seh ich das richtig?
Sorry falls es einen ähnlichen Thread schonmal gab, konnte den über die SuFu nicht finden. Danke für eure Hilfe.3.3 Im Zeitpunkt der Antragstellung bereits am Wohnort bestehendes ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis und Finanzierung des Studiums mit den Einkünften aus dieser Berufstätigkeit (Nachweise wie unter 3., zusätzlich Beschäftigungsnachweis, Lohn- und Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers, ggf. sonstige geeignete Nachweise über die wirtschaftliche Situation. Die Nachweise müssen über die gesamte eigene wirtschaftliche Situation und die der Eltern Auskunft geben. Bestehen keine Unterhaltsansprüche oder ist die Geltendmachung unzumutbar, sind zum Nachweis geeignete Unterlagen beizufügen und ein steuerpflichtiges Arbeitseinkommen nachzuweisen).