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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Krankenschwester Avatar von Steffen V.
    Mitglied seit
    07.07.2006
    Beiträge
    64
    Ich befinde mich nach abgeschlossener Berufsausbildung in einem unbefristetem Beschäftigungsverhältniss (Vollzeit).

    Ich bin 24 Jahre alt, da ich aber eine abgeschlossene Berufsausbildung habe sind meine Eltern nicht mehr Unterhaltsverpflichtet dementsprechend könnte ich bemühen Absatz 3.3 geltend zu machen, seh ich das richtig?

    3.3 Im Zeitpunkt der Antragstellung bereits am Wohnort bestehendes ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis und Finanzierung des Studiums mit den Einkünften aus dieser Berufstätigkeit (Nachweise wie unter 3., zusätzlich Beschäftigungsnachweis, Lohn- und Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers, ggf. sonstige geeignete Nachweise über die wirtschaftliche Situation. Die Nachweise müssen über die gesamte eigene wirtschaftliche Situation und die der Eltern Auskunft geben. Bestehen keine Unterhaltsansprüche oder ist die Geltendmachung unzumutbar, sind zum Nachweis geeignete Unterlagen beizufügen und ein steuerpflichtiges Arbeitseinkommen nachzuweisen).
    Sorry falls es einen ähnlichen Thread schonmal gab, konnte den über die SuFu nicht finden. Danke für eure Hilfe.



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  2. #2
    Dynamo Ultra Avatar von MediFreaK
    Mitglied seit
    02.03.2004
    Ort
    Dräääsden
    Semester:
    6. (aber grad pause)
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    1.342
    so wie ich das lese, könnte das auf dich zutreffen. allerdings musst du bedenken, dass sozkr. erst greifen, wenn du nen platz bekommst und dann mit anderen die gleichen voraussetzungen hast (ws oder note)! mfg
    Und Gott sprach: lächle, es könnte schlimmer sein und ich lachte und es kam schlimmer...



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  3. #3
    PJler-Ausbeuterin Avatar von alley_cat75
    Mitglied seit
    25.03.2003
    Ort
    Berlin
    Semester:
    3. WBJ
    Beiträge
    2.823
    Hallo Steffen, Du erfüllst in jedem Fall Sozialkriterium 3. War bei mir, wenn auch lange her, so. Durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der mir meinen elternunabhängigen Lebensunterhalt sicherte, bekam ich Platz an der Wunschuni. Habe damals z. B. nur eine Uni angegeben und blieb in Berlin. Die Note muss allerdings schon stimmen, aber wie gesagt, Du wirst bevorzugt. Ich hatte mich damals direkt bei der ZVS deswegen erkundigt.
    ICD-10: F18.2 Abhängigkeit von Flugzeugkleber.



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  4. #4
    Krankenschwester Avatar von Steffen V.
    Mitglied seit
    07.07.2006
    Beiträge
    64
    Hab zum Wintersemester 10WS und 3,4. Mit dem anderen Sozialkriterium würd ich dann an meiner Wunschuni was kriegen, sonst macht mir meine Faulheit in der Schule erneut einen Strich durch die Rechnung.



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  5. #5
    Franzi
    Mitglied seit
    16.06.2002
    Ort
    Berlin
    Semester:
    4. Sem.
    Beiträge
    469
    Vorsicht! Ruf da vorher nochmal bei der ZVS an. Bin auch 24 u. in einem unbefr. Beschäftigungsverhältnis. Hatte mich letztes Semester bei der ZVS erkundigt und der Herr meinte, man müsse 25 o. 26 Jahre alt sein(weiß die Zahl nicht mehr genau, aber ich war mit damals 23 zu jung).
    Falls Du anrufst, schreib mal bitte was Du rausgefunden hast, ja?!

    Lieber Gruß
    Franzi



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