Die Sozialkriterien gelten wie folgt:
1 Schwerbehinderte
2 Studienbewerber, bei denen durch Familie vor Ort eine Ortsbindung besteht (Ehe, Kinder, nicht aber die Eltern...)
3 Studienbewerber, die soziale oder wirtschaftliche Gründe nachweisen können, die sie an diesen Ort binden (Pflege von Personen, die nicht durch andere Personen durchgeführt werden kann oder wenn ein Arbeitsverhältnis besteht, durch welches das Studium finanziert werden kann)
4 Bewerber, die am/beim Studienort bei Ihren Eltern wohnen bzw. bei Ihnen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
5 alle anderen