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Thema: Termine?

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hi,

    eine kurze Frage, die mir hoffentlich jemand beantworten kann
    Undzwar, müssen die Unterlagen wie z.B. Der ZVS-Antrag, beglaubigte Kopie des Zeugnisses, weitere Nachweise etc. bis zum 31.5.07 oder bis zum 15. Juni 07 bei der ZVS eingenagen sein?

    Bitte um schnelle Antwort
    MFG



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  2. #2
    cand. med. Avatar von nanni83
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    eigentlich 31.5.07 Altabiturient
    15.07.07 Neuabiturient
    www.zvs.de
    Viele sind hartnäckig in Bezug auf den einmal eingeschlagenen Weg, wenige in Bezug auf das Ziel.
    Nietzsche



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Termine der
    Nachfristen


    Letzter Termin zum Nachsenden des noch fehlenden Antragsformulars, fehlender bzw. unvollständiger Unterlagen sowie auch Ihrer Unterschrift, sind für

    "Alt-Abiturienten" Freitag, der 15. Juni 2007

    "Neu-Abiturienten" Dienstag, der 31. Juli 2007

    (Ausschlussfristen).
    Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Unterlagen bei der ZVS, nicht das Datum des Poststempels.

    Durch den Mängelservice stellt die ZVS sicher, dass kein Antrag an Formfehlern scheitern muss.

    Beachten Sie bitte: Änderungen am Studiengang und Studienort sind nur bis zu den für Sie geltenden Bewerbungsfristen möglich.
    ---------------------------------------------------------------------

    Deshalb glaube ich nämlich, dass sämtliche Nachweise, die beglaubigte Kopie des HZB und das Antragsformular bis zum 15.6.07 nachgesendet werden können !?

    Bitte um schnelle Antwort
    Mfg



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  4. #4
    cand. med. Avatar von nanni83
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    Nachsendefrist ein ganz wichtiges Wort in der Fragestellung, genauso wie Alt-und Neuabiturient
    Geändert von nanni83 (28.05.2007 um 18:42 Uhr)
    Viele sind hartnäckig in Bezug auf den einmal eingeschlagenen Weg, wenige in Bezug auf das Ziel.
    Nietzsche



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Also das heisst dann doch, dass nur der Online-Antrag bis zum 31.5.2007 übermittelt sein muss und die restlichen Unterlagen (ZVS-Antrag mit Unterschrift in schriftlicher Form, beglaubigte Kopie des Zeugnisses und sämtliche Nachweise) bis zum 15.6.1007 bei der ZVS eingehen müssen!? Richtig??? Will mir da leiber sicher sein!!!

    MFG



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