Hi,
eine kurze Frage, die mir hoffentlich jemand beantworten kann
Undzwar, müssen die Unterlagen wie z.B. Der ZVS-Antrag, beglaubigte Kopie des Zeugnisses, weitere Nachweise etc. bis zum 31.5.07 oder bis zum 15. Juni 07 bei der ZVS eingenagen sein?
Bitte um schnelle Antwort
MFG