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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    03.03.2006
    Beiträge
    183
    ...mal wieder eine Frage:

    Angenommen ein naher Angehöriger einer (wie nennt man das neuerdings?) Krankenschwester - beispielsweise der Bruder oder der Vater oder die Tante oder wer immer - erkrankt plötzlich über einen längeren Zeitraum und muss während dieser Zeit rund um die Uhr betreut und gepflegt werden.

    Hat die (bisher in einem Krankenhaus beschäftigte) Krankenschwester in diesem Fall die Möglichkeit, sich für die Pflege des Bruders "abstellen" bzw. beurlauben zu lassen?
    Oder muss sie ihre Arbeit im Krankenhaus kündigen, wenn sie ihren Verwandten bei ihm zu Hause pflegen will?

    Gibt es da eine allgemeine Regel oder kann man das individuell mit dem Krankenhaus abklären?

    Weiß da jemand mehr?

    LG,
    Eva



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  2. #2
    ehemalige Userin 24092013
    Guest
    Es hängt ganz vom Haus ab.
    Die wenigsten Häuser haben so viele Kapazitäten, dass sie grad sofort jemanden freistellen können.
    Vielleicht ginge es im besten Fall im folgenden Monat und lässt sich mit unbezahlten Urlauben für den Pflegezeitraum regeln.
    Oder man muss eben doch kündigen....usw.

    Kommt-wie gesagt- ganz aufs Haus an.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von annekii
    Mitglied seit
    26.10.2003
    Ort
    Mainz und Jena
    Semester:
    Sesshaft geworden in der Pädiatrie
    Beiträge
    3.328
    Hallo!

    Ich denke, das geht nur über unbezahlten Urlaub. Wenn der Angehörige richtig lange krank ist und pflegebedürftig, bekommt der ja auch Pflegegeld, das dann der Pflegende bekommen kann, als eine Art Lohnausgleich.

    Übrigens habe ich mir unter "häusliche Krankenpflege" nun den Einsatz eines Krankenpflegedienstes zuhause vorgestellt.

    LG
    Annekii
    Ein Standpunkt ist kein Grund, sich nicht zu bewegen.



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