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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Mitglied seit
    04.04.2003
    Ort
    Oche -> Kölle
    Beiträge
    30.693
    Du musst nicht eingeschrieben sein, um das Examen machen zu können. Da man aber irgendeinen Status haben muss/sollte, ist es evtl sinnvoll. Nur sollte man sich überlegen, ob die Semestergebühren (Studiengebühren auch oder ist man da vielleicht von befreit in diesem Fall?) vielleicht doch zu hoch sind, wenn man nichts mehr nutzen kann/muss. Ich denke, das ist eine Sache, die individuelle entschieden werden muss.



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  2. #12
    Diamanten Mitglied Avatar von Gersig
    Mitglied seit
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    CEA
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    Problem ist halt: wenn man durchs Examen rauscht, ist der Studienplatz futsch



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  3. #13
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Mitglied seit
    04.04.2003
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    Oche -> Kölle
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    30.693
    Huch?



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  4. #14
    Küstenretter Avatar von hypnotel
    Mitglied seit
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    taler du tysk?
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    Zitat Zitat von Gersig
    Problem ist halt: wenn man durchs Examen rauscht, ist der Studienplatz futsch
    Das wäre aber ein sehr hässlicher Zug der neuen AppO.

    Für die M3 (3.Stex) gilt, dass der durchgefallene Kandidat auch im exmatrikulierten Zustand von offizieller Seite zu re-immatrikulieren ist (und ggf. ein Tertial des PJ nachholen darf).
    Sprich, es gilt die Maxime 'nicht zurückmelden' - vielleicht auch, weil die Durchfallquoten im M3 stets sehr gering sind und dies beim HEx nicht unbedingt zu erwarten ist?
    Zitat Zitat von Lars
    Manchmal muss man die Schubkarre halt tragen.



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  5. #15
    its-knecht Avatar von Xela
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    Berlin
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    524
    Zitat Zitat von Muriel
    Du musst nicht eingeschrieben sein, um das Examen machen zu können. Da man aber irgendeinen Status haben muss/sollte, ist es evtl sinnvoll. Nur sollte man sich überlegen, ob die Semestergebühren (Studiengebühren auch oder ist man da vielleicht von befreit in diesem Fall?) vielleicht doch zu hoch sind, wenn man nichts mehr nutzen kann/muss. Ich denke, das ist eine Sache, die individuelle entschieden werden muss.
    ich musste mich fürs 3. stex immatrikulieren und ich musste auch die 500€ studiengebühren bezahlen, da war die rwth knallhart. erst im laufenden semester kam die entscheidung von der uni, dass man die studiengebühren nach bestandenem examen zurückfordern kann, wenn man außer dem examen keine lehrveranstaltungen mehr hatte.

    regelstudienzeit sind 12 semester + 3 monate wegen examen. man muss sich fürs 13. semester immatrikulieren.
    wenn ich nicht xela wäre, dann wollte ich diogenes sein.



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