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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    15.10.2005
    Beiträge
    76
    Das Examen steht vor der Tür.
    Würde gerne mal wissen, wer von euch schon mal in der praktischen Examensprüfung wegen Patientenmangel durchgefallen ist.
    Und wenn ja, dann welche Konsequenzen er daraus gezogen hat.
    Hat das Klagen dann einen Sinn?
    In wieweit kann man denn in einem Fach wie Prothetik oder Kons durchfallen, wenn z. B. nur eine Füllung nicht gemacht wurde oder die Teilkrone nicht eingesetzt wurde.
    Würde mich mal interessieren, ob es an unterschiedlichen Unis auch unterschiedlich abläuft.

    Danke für Antworten!



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  2. #2
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
    Mitglied seit
    27.02.2007
    Beiträge
    5.925
    eine pauschale Antwort ist hier leider nicht möglich. Wie Du schon sagtest: Es wird höchstwahrscheinlich an den Unis verschieden gehandhabt.
    Klage hat hier relativ gute Chancen, denke ich. Du musst halt nachweisen, dass es nicht in Deiner Verantwortung lag, dass das Examen nicht bestanden wurde.

    gruß
    hennessy



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