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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    präDOC Avatar von Hardyle
    Mitglied seit
    16.11.2006
    Ort
    uulm
    Semester:
    Done
    Beiträge
    3.809
    Sorry, dass ich hier gleich damit einen Thread aufmache, aber hier sind sicher einige, die das erstens wissen und zweitens vielleicht auch noch Fragen dazu haben!? Oder bin ich die einzige, die davon noch keine Ahnung hat?

    Also ich ziehe in gut einem Monat um - nein noch nicht für's Studium, aber ich beginne erstmal ein FSJ.

    Meine Frage bezieht sich auf die Ummeldung des Wohnsitzes. Ich bin mir nicht sicher, ob ich meinen Heimatort als Zweitwohnsitz erhalten sollte oder nicht? Meine Mutter meint, um Kosten zu sparen, sollten wir es nicht machen (meine eine Schwester hat es nicht gemacht, bei meiner älteren hat sie es gemacht und sagt es hätte weiter nichts als zusätzl. Kosten gebracht). Trotzdem heißt es ja immer, es habe Vorteile ...
    Welche Vorteile habe ich denn, wenn ich einen Zweitwohnsitz angebe? (ich glaub, ich darf an beiden Wohnorten wählen, oder? - sonst noch welche?)

    Hab mich noch nicht im Rathaus informiert, aber vielleicht könntet ihr mir dazu ja schon was sagen ... hier ziehen ja schließlich halbjährlich irgendwelche Leute um!
    "Sie müssen wissen, das sind alles Anfänger und wissen noch nicht viel. Aber wenn man sie alle zusammen nimmt,
    ergeben sie einen hervorragenden Arzt!"



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  2. #2
    laboriert dahin
    Mitglied seit
    05.02.2006
    Ort
    am Rhein
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    505
    Das einzige, was es bei mir gab (Mainz <- Wiesbaden), waren Zweitwohnsitzsteuern in Mainz. Geändert in Hauptwohnsitz Mainz, Zweitwohnsitz Wiesbaden, Ruhe gehabt. Wüsste von keinen Vorteilen, die das hätte...



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Stagger Lee
    Mitglied seit
    21.05.2006
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    108
    Zitat Zitat von Hardyle
    Welche Vorteile habe ich denn, wenn ich einen Zweitwohnsitz angebe?
    Ich hatte auch (ohne irgendwelche Kosten) lange zwei Wohnsitze. Hat mir bei genau einer Sache genützt: Das fürs Bafög zuständige Amt fordert unter Androhung von Bußgeld, dass man es jederzeit, auch nach dem Studium, über den amtlichen Wohnsitz auf dem laufenden hält. (Wohl damit sie wissen, wohin sie nach ein paar Jahren die Rückzahlungsforderung schicken müssen.) Ich bin in der Zeit ein paar mal umgezogen. So mußte da nicht jedesmal einen Brief hinschicken, weil die nur die sich nicht verändernde Adresse meines "Zweitwohnsitzes" bei meinen Eltern hatten.

    Ansonsten hab ich in zehn Jahren mit Zweitwohnsitz keinen anderen Vorteil finden können.



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  4. #4
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Mitglied seit
    04.04.2003
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    Beiträge
    30.693
    Man darf nur am Erstwohnsitz wählen.



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  5. #5
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
    Mitglied seit
    27.02.2007
    Beiträge
    5.925
    ich bin inzwischen 13 mal umgezogen und da hat sich der Einfachheit halber ein zweiter fester Wohnsitz schon rentiert. Aber ansonsten keinerlei Vorteile.
    gruß
    hennessy



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