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weiß jemand zufällig, ob beim ableisten des krankenpflegepraktikums anspruch auf hartz4 bzw arbeitslosengeld2 besteht, wenn man bereits das 25. lebensjahr überschritten hat
danke für eure antworten!
grüße
andi
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=Y=
hast du denn schon gearbeitet?
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andi27: Meines Wissens her nicht. Du darfst ja z.B. eigentlich auch keine (unbewilligten) Praktika machen, -wenn man ALG2 bezieht-, da man ja in der zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht......
Ich würde auf jeden Fall nicht dein Arbeitsamt-Fallmanager fragen, denn dann weiß der, dass du dein KPP machen willst und schickt dir in der Zeit 1000 Vorstellungsgesuche etc...
Gruß
Scip
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danke euch für eure antworten
ja ich habe bereits gearbeitet
ja ich habe bereits auch schon alg2 erhalten
@scip: wird wohl das beste sein dem fallmanager davon nix zu sagen. hoffe nur, dass nicht allzu oft eine person von der arbeitsgemeinschaft an der haustür klingelt, die sich besorgt um meine lebenssituation erkundigt...
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Geändert von stellam19 (14.06.2014 um 12:17 Uhr)
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