Auf der Homepage des LPA Düsseldorf habe ich gelesen:
"(1) Bei Studierenden, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951 (BGBl. I S 269, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juni 1980, BGBl. I S. 677) sind, rechnet das Landesprüfungsamt auf die in dieser Verordnung vorgesehene Ausbildung, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, ganz oder teilweise an."
Was ist denn,wenn man kein deutscher und kein EU-Staatsbürger ist.Abitur in Deutschland gemacht hat,jedoch im EU-Ausland studiert und sich die Semester wieder in Deutschland anerkennen lassen will.Funktioniert das dann nicht?Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen,aber das liest sich da so raus.Oder i stand on the schlauch.
Hier der Link:http://www.lpa-duesseldorf.nrw.de/pr...ng__/index.php
Ich danke euch
cheers